Aufwände können als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden, wobei zu beachten ist, dass nicht alle Aufwände gleich Kosten nach der Definition der KLR sind. Kosten sind die tatsächlichen Ausgaben eines Unternehmens für den Kauf von Gütern oder Dienstleistungen, die für die Erzeugung von Waren oder Dienstleistungen notwendig sind. Aufwände hingegen umfassen alle betrieblichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder der Herstellung von Waren anfallen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich bezahlt werden oder nicht.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Wie werden Aufwände in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen?
- Was sind neutrale Aufwendungen?
- Was sind Grundkosten?
- Was sind kalkulatorische Kosten?
- Welche der genannten Kosten, werden aus dem externen Rechnungswesen in die KLR übernommen?
1. Wie werden Aufwände in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen?
In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden Aufwände als Kosten übernommen, um die Gesamtkosten eines Unternehmens zu ermitteln und damit auch die Wirtschaftlichkeit von Produkten oder Dienstleistungen zu bewerten.
Der Prozess der Übernahme von Aufwänden in die KLR umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Erfassung der Aufwände: Die Aufwände werden in der Buchhaltung erfasst und auf Konten gebucht, die den jeweiligen Aufwandsarten entsprechen (z.B. Personalkosten, Materialkosten, Mietkosten, etc.).
- Zurechnung der Aufwände: Die Aufwände werden den Kostenstellen oder Kostenträgern zugeordnet, die für die Verursachung der Aufwände verantwortlich sind. Kostenstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Unternehmens (z.B. Abteilungen, Produktionsbereiche), während Kostenträger Produkte, Dienstleistungen oder Kunden sein können.
- Zusammenfassung der Aufwände: Die Aufwände werden in der Kosten- und Leistungsrechnung zusammengefasst und nach Kostenarten (z.B. variable Kosten, fixe Kosten) und Kostenträgern oder Kostenstellen gegliedert.
- Analyse und Auswertung der Kosten: Die ermittelten Kosten können nun analysiert und ausgewertet werden, um die Wirtschaftlichkeit von Produkten oder Dienstleistungen zu bewerten und gegebenenfalls Verbesserungspotenziale aufzudecken.
Zusammenfassend werden in der KLR die Aufwände als Kosten erfasst, zugeordnet und ausgewertet, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Management zu schaffen.
2. Was sind neutrale Aufwendungen?
Neutrale Aufwendungen sind Aufwendungen, die keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis eines Unternehmens haben und daher nicht als Kosten im eigentlichen Sinne betrachtet werden können. Sie stellen eine Besonderheit in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) dar und werden auch als „nicht verrechenbare Kosten“ bezeichnet.
Beispiele für neutrale Aufwendungen sind beispielsweise:
- Finanzergebnisse: z.B. Zinserträge oder -aufwendungen aus Wertpapieren oder Guthaben, die nicht unmittelbar mit dem operativen Geschäft zusammenhängen.
- Steuern: z.B. Aufwendungen für Steuerberatung oder für die Begleichung von Steuern, die nicht direkt als Kosten für die Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen anfallen.
- Strafen und Bußgelder: z.B. Geldbußen oder Strafzahlungen wegen Verstößen gegen Gesetze oder Verträge.
- Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens: Diese stellen zwar rechnerisch einen Aufwand dar, sind aber keine Zahlungsvorgänge, sondern eine periodengerechte Zuordnung von Kosten zu den nutzungsbedingten Wertminderungen von Anlagegütern.
Neutrale Aufwendungen werden in der Kosten- und Leistungsrechnung separat ausgewiesen und nicht in die Kalkulation der Produkte oder Dienstleistungen einbezogen. Sie dienen lediglich der vollständigen Erfassung aller Aufwendungen im Unternehmen und der Ermittlung des Gesamtergebnisses.
3. Was sind Grundkosten?
Grundkosten sind Kosten, die unabhängig von der Produktionsmenge oder der Auslastung anfallen und somit fix sind. Sie stellen eine wichtige Kategorie in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) dar, da sie bei der Kalkulation von Produkten oder Dienstleistungen berücksichtigt werden müssen.
Beispiele für Grundkosten sind:
- Miete und Pacht für Räumlichkeiten
- Gehälter und Löhne des Verwaltungspersonals
- Versicherungsbeiträge
- Abschreibungen auf das Anlagevermögen
- Instandhaltungskosten für Anlagen und Maschinen
- Kosten für die Energieversorgung
Grundkosten werden auch als Fixkosten bezeichnet, da sie in der Regel unabhängig von der Produktionsmenge oder dem Umsatz des Unternehmens sind. Sie fallen auch dann an, wenn keine Produktion stattfindet. Das bedeutet, dass Grundkosten auf eine bestimmte Zeiteinheit oder einen bestimmten Zeitraum bezogen sind, unabhängig von der tatsächlichen Produktion oder der tatsächlich erbrachten Leistung.
Da Grundkosten in der Kalkulation von Produkten oder Dienstleistungen berücksichtigt werden müssen, sollten Unternehmen sie möglichst genau ermitteln und im Rahmen ihrer Kostenstruktur optimieren.
4. Was sind kalkulatorische Kosten?
Kalkulatorische Kosten sind fiktive Kosten, die in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für betriebswirtschaftliche Entscheidungen herangezogen werden. Sie entsprechen nicht unmittelbar zahlungswirksamen Kosten, sondern beruhen auf kalkulatorischen Annahmen oder Abschätzungen.
Es gibt verschiedene Arten von kalkulatorischen Kosten:
- Kalkulatorische Abschreibungen: Sie werden für das Anlagevermögen angesetzt und orientieren sich an den geschätzten Nutzungsdauern der Anlagen und Maschinen.
- Kalkulatorische Zinsen: Sie werden für Eigenkapital und Fremdkapital angesetzt und berücksichtigen die Opportunitätskosten, die dadurch entstehen, dass das Kapital im Unternehmen gebunden ist.
- Kalkulatorische Miete: Sie wird für die Nutzung von Gebäuden und Grundstücken angesetzt und orientiert sich an marktüblichen Mieten.
- Kalkulatorische Löhne: Sie entsprechen dem Betrag, den das Unternehmen für die Beschäftigung der Mitarbeiter zahlen müsste, wenn sie nicht im Unternehmen arbeiten würden.
- Kalkulatorische Wagnisse: Sie dienen als Risikovorsorge für unvorhergesehene Ereignisse und werden als Prozentsatz des Umsatzes oder der Kosten angesetzt.
Kalkulatorische Kosten haben in der Kosten- und Leistungsrechnung verschiedene Funktionen. Zum einen tragen sie dazu bei, die tatsächlichen Kosten eines Produkts oder einer Dienstleistung realistischer zu ermitteln. Zum anderen ermöglichen sie es, alternative Entscheidungen zu bewerten, indem sie die Auswirkungen von Änderungen in der Kostenstruktur simulieren.
5. Welche der genannten Kosten, werden aus dem externen Rechnungswesen in die KLR übernommen?
Grundkosten werden aus dem externen Rechnungswesen in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) übernommen, da sie unabhängig von der Produktionsmenge oder der Auslastung anfallen und somit fix sind.
Neutrale Aufwendungen werden hingegen nicht in die KLR übernommen, da sie keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis haben und somit nicht als Kosten im eigentlichen Sinne betrachtet werden.
Kalkulatorische Kosten werden zwar in der KLR verwendet, jedoch werden sie nicht aus dem externen Rechnungswesen übernommen, sondern sie werden aufgrund kalkulatorischer Annahmen oder Abschätzungen berechnet und dienen der Simulation alternativer Entscheidungen.
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