Abgrenzung zur Personengesellschaft

Körperschaften werden von Personengesellschaften aus steuerlichen Gründen abgegrenzt, da sie als eigenständige juristische Personen behandelt werden und somit Gewinne auf Unternehmensebene versteuern müssen. Personengesellschaften hingegen sind steuerlich transparent, wodurch die Gewinne den Gesellschaftern direkt zugeordnet und von diesen individuell versteuert werden. Diese Unterscheidung ermöglicht es, unterschiedliche Besteuerungsmodelle anzuwenden und steuerliche Vorteile zu nutzen.

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mögliche Prüfungsfragen

Inhaltsverzeichnis

  1. Weshalb müssen Körperschaften von Personengesellschaften abgegrenzt werden?
  2. Werden Gewinneinkünfte von Gesellschaftern einer Körperschaft doppelt besteuert?
  3. Was ist das System der Einzelbesteuerung?
  4. Wie muss nach folgendem Beispiel besteuert werden?

1. Weshlab müssen Körperschaften von Personengesellschaften abgegrenzt werden?

Nach deutschem Recht müssen Körperschaften von Personengesellschaften aus steuerlichen Gründen abgegrenzt werden, da sie unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegen. Hier sind einige Gründe dafür:

  • Haftung: Eine Körperschaft wie eine GmbH oder eine AG ist eine rechtlich eigenständige juristische Person, die von ihren Gesellschaftern getrennt ist. Dies bedeutet, dass die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist. Im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter nicht persönlich. Bei Personengesellschaften wie einer GbR oder einer OHG haften die Gesellschafter hingegen unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Die unterschiedliche Haftung hat auch Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung.
  • Besteuerung von Gewinnen: Körperschaften und Personengesellschaften unterliegen verschiedenen Besteuerungsregeln. Körperschaften zahlen in der Regel Körperschaftsteuer auf ihre erzielten Gewinne, während Personengesellschaften keine eigene Steuer zahlen. Stattdessen werden die Gewinne den Gesellschaftern der Personengesellschaften zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer. Die Gewinnbesteuerung von Körperschaften und Personengesellschaften erfolgt somit auf unterschiedlichen Ebenen.
  • Besteuerung von Gesellschaftern: Die Verteilung der Gewinne an die Gesellschafter erfolgt bei Körperschaften in Form von Dividenden, die bei den Gesellschaftern wiederum der Einkommensteuer unterliegen. Bei Personengesellschaften hingegen werden die Gewinne den Gesellschaftern direkt zugerechnet und fließen in ihre individuelle Einkommensteuererklärung ein. Hierbei können bestimmte Steuervorteile oder -nachteile entstehen, je nachdem, ob die Gewinne auf Gesellschaftsebene oder auf der Ebene der Gesellschafter besteuert werden.
  • Sonderregelungen: Für Körperschaften und Personengesellschaften gelten auch unterschiedliche Sonderregelungen im Steuerrecht. Beispielsweise können Körperschaften bestimmte Steuervergünstigungen oder -befreiungen in Anspruch nehmen, die für Personengesellschaften nicht gelten. Ebenso gibt es für Personengesellschaften spezielle Regelungen, wie z.B. die Möglichkeit der Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.

Die Abgrenzung zwischen Körperschaften und Personengesellschaften im deutschen Steuerrecht dient also dazu, die verschiedenen steuerlichen Regelungen und Konsequenzen für diese beiden Arten von Unternehmen klar zu definieren und anzuwenden.

 

2. Werden Gewinneinkünfte von Gesellschaftern einer Körperschaft doppelt besteuert?

Nein, der Gewinn, der an die Gesellschafter einer Körperschaft ausgeschüttet wird, unterliegt nicht einer doppelten Besteuerung. In Deutschland gibt es das sogenannte System der „Einzelbesteuerung“. Hierbei wird der Gewinn einer Körperschaft in Form von Körperschaftsteuer auf Gesellschaftsebene besteuert. Die ausgeschütteten Gewinne an die Gesellschafter werden bei diesen als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen der Einkommensteuer.

Die Körperschaftsteuer wird also nur einmal auf Ebene der Gesellschaft selbst erhoben, und die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird anschließend in der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter berücksichtigt. Der individuelle Steuersatz der Gesellschafter hängt von deren Einkommensverhältnissen und dem persönlichen Steuertarif ab.

Es gibt jedoch Regelungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder abzumildern. Dazu zählt beispielsweise das Teileinkünfteverfahren, das bei bestimmten Voraussetzungen angewendet werden kann. Hierbei wird nur ein Teil der Gewinnausschüttung bei den Gesellschaftern steuerlich erfasst. Dadurch soll die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen reduziert werden.

 

3. Was ist das System der Einzelbesteuerung?

Das Konzept der Einzelbesteuerung bezieht sich auf die grundlegende Besteuerung von Einkünften in Deutschland, unabhängig davon, ob sie von natürlichen Personen oder juristischen Personen (wie Körperschaften) erzielt werden.

Im deutschen Steuerrecht werden Einkünfte grundsätzlich auf der Ebene des Einkommensbeziehers besteuert. Das bedeutet, dass natürliche Personen ihre Einkünfte in ihrer individuellen Einkommensteuererklärung angeben und entsprechend ihres persönlichen Steuersatzes besteuert werden. Juristische Personen wie Körperschaften (z. B. GmbHs oder AGs) hingegen unterliegen der Körperschaftsteuer, bei der der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft besteuert wird.

Die Regelungen zur Körperschaftsteuer sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1, 8 bis 14 KStG (Körperschaftsteuergesetz) enthalten. Das EStG und das KStG sind die relevanten Gesetze, die die Besteuerung von Einkünften, einschließlich der Körperschaftsteuer, regeln.

 

4. Wie muss nach folgendem Beispiel besteuert werden?

Beispiel:
Das Markisengeschäft Schatteria erzielt einen Gewinn von 50.000€ welcher Personensteuer unterliegt der Gewinn wenn das Unternehmen von Herrn Vogel und Frau Bär in Form einer OHG betrieben wird, bei der sie zu gleichen Teilen Inhaber sind?

Besteuerung:
Wenn das Markisengeschäft Schatteria von Herrn Vogel und Frau Bär als Offene Handelsgesellschaft (OHG) betrieben wird und sie zu gleichen Teilen Inhaber sind, wird der erzielte Gewinn den Gesellschaftern direkt zugerechnet und unterliegt der Einkommensteuer. Die Besteuerung von Gewinnen in einer Personengesellschaft wie der OHG ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der relevante Paragraph, der die Besteuerung von Gewinnen in einer Personengesellschaft behandelt, ist der § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Dieser Paragraph legt fest, dass Gewinne aus Gewerbebetrieb in einer Personengesellschaft den Gesellschaftern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden.

Der Gewinn von 50.000€, den das Markisengeschäft Schatteria erzielt, würde also je zur Hälfte Herrn Vogel und Frau Bär als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden. In ihren individuellen Einkommensteuererklärungen würden sie den Gewinn angeben und entsprechend ihres persönlichen Steuersatzes besteuert werden.

 

 

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