Beginn der Körperschaftssteuerpflicht

Die Körperschaftssteuerpflicht beginnt für Unternehmen mit der Gründung oder der Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Sobald ein Unternehmen Gewinne erzielt oder Einkünfte erzielt, die der Körperschaftssteuer unterliegen, muss es eine Steuererklärung abgeben und die entsprechenden Steuern entrichten. Die genauen Regelungen zur Körperschaftssteuer sind im Körperschaftsteuergesetz festgelegt.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Ab wann beginnt die Körperschaftssteuerflicht?
  2. Was sind Körperschaften?
  3. Was sind Personenvereinigungen?
  4. Was sind Vermögensmassen?
  5. Wann endet die Körperschaftssteuerpflicht?

1. Ab wann beginnt die Körperschaftssteuerpflicht?

In Deutschland beginnt die Körperschaftssteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Paragraph besagt:

„(1) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, die im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhalten oder einen inländischen Verein gründen, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.“

Demnach sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhalten oder einen inländischen Verein gründen, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse beginnt in der Regel bereits mit ihrer Gründung. Die genaue Definition des Zeitpunkts, zu dem eine Körperschaft als gegründet gilt, ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) nicht explizit geregelt. Stattdessen orientiert sich die steuerliche Behandlung in der Regel an zivilrechtlichen Kriterien.

Im Allgemeinen wird eine Körperschaft mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung als gegründet angesehen. Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung legt die grundlegenden Rahmenbedingungen und Regelungen für die Körperschaft fest, und ab diesem Zeitpunkt kann die Körperschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Eintragung in das Handelsregister ist zwar ein formaler Akt, der die Existenz der Körperschaft nach außen hin dokumentiert, aber er ist nicht zwangsläufig für den Beginn der Körperschaftsteuerpflicht maßgeblich. Die steuerliche Behandlung beginnt in der Regel mit der Gründung der Körperschaft gemäß zivilrechtlichen Kriterien.

 

2. Was sind Körperschaften?

Körperschaften sind rechtlich selbstständige Organisationen oder Institutionen, die über eine eigene Rechtsfähigkeit verfügen. Sie werden durch bestimmte Merkmale und Voraussetzungen definiert, die je nach Rechtsform und Rechtsordnung variieren können. Im deutschen Steuerrecht wird der Begriff „Körperschaft“ im Allgemeinen für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen verwendet, die unter die Körperschaftssteuerpflicht fallen.

Die genaue Definition des Begriffs „Körperschaft“ findet sich im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) in § 1 Abs. 1 Nr. 6. Dort heißt es:

„(6) Körperschaften sind juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.“

Dieser Paragraph definiert Körperschaften als juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass sie selbstständig Rechte und Pflichten wahrnehmen können und von den handelnden Personen getrennt existieren.

Zwei Beispiele für Körperschaften in Deutschland sind:

  • Aktiengesellschaft (AG): Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Sie wird durch Vorstand und Aufsichtsrat geleitet und kann an der Börse gehandelt werden.
  • Eingetragener Verein (e.V.): Ein eingetragener Verein ist ein Zusammenschluss von Personen mit einem gemeinsamen Zweck, der im Vereinsregister eingetragen ist. Ein e.V. verfolgt ideelle Ziele und wird durch einen Vorstand oder andere Organe vertreten.

 

3. Was sind Personenvereinigungen?

Personenvereinigungen sind Zusammenschlüsse von natürlichen Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Im Gegensatz zu juristischen Personen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, besitzen Personenvereinigungen keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Sie werden durch die Handlungen und Vereinbarungen ihrer Mitglieder geprägt.

Die Definition von Personenvereinigungen findet sich im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) in § 1 Abs. 1 Nr. 4a. Dort heißt es:

„(4a) Personenvereinigungen sind Vereine, Gesellschaften, Anstalten, Stiftungen oder andere Zusammenschlüsse von Personen, die keine juristischen Personen sind.“

Dieser Paragraph definiert Personenvereinigungen als Vereine, Gesellschaften, Anstalten, Stiftungen oder andere Zusammenschlüsse von Personen, die keine juristischen Personen sind. Personenvereinigungen können unterschiedliche Organisationsformen und Zwecke haben.

Zwei Beispiele für Personenvereinigungen sind:

  • Ein nicht eingetragener Verein: Ein nicht eingetragener Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, der keinen Eintrag im Vereinsregister vornimmt. Er verfolgt ideelle oder gemeinschaftliche Zwecke und wird durch die Vereinbarungen der Mitglieder gestaltet.
  • Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR entsteht, wenn zwei oder mehr Personen sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Sie kann beispielsweise für eine gemeinsame unternehmerische Tätigkeit oder ein Projekt gegründet werden. Die GbR wird durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt und ist keine juristische Person.

 

4. Was sind Vermögensmassen?

Im deutschen Steuerrecht bezeichnet der Begriff „Vermögensmassen“ das zusammengefasste Vermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Vermögensmassen sind keine juristischen Personen oder Personenvereinigungen, sondern eher eine Ansammlung von Vermögenswerten, die gemeinschaftlich verwaltet werden.

Eine spezifische Definition des Begriffs „Vermögensmassen“ findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG) nicht. Dennoch wird der Begriff in verschiedenen Paragraphen des EStG und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) verwendet, um bestimmte steuerliche Regelungen für Vermögensmassen zu treffen.

Hier sind zwei Beispiele für Vermögensmassen:

  • Erbengemeinschaft: Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich als Erben das Vermögen einer verstorbenen Person übernehmen. Die Vermögenswerte der Erbmasse werden von den Miterben gemeinschaftlich verwaltet und können beispielsweise aus Immobilien, Bankkonten, Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen bestehen.
  • Gemeinschaftliches Vermögen einer Gütergemeinschaft: Bei Ehegatten, die die Gütergemeinschaft als eheliches Güterrecht gewählt haben, entsteht eine gemeinschaftliche Vermögensmasse. In der Gütergemeinschaft werden die Vermögenswerte beider Ehepartner in einem gemeinsamen Pool zusammengeführt und von beiden gemeinsam verwaltet.

 

5. Wann endet die Körperschaftssteuerpflicht?

Die Körperschaftssteuerpflicht endet in Deutschland in der Regel, wenn eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder aufgibt. Es gibt jedoch weitere Umstände, die zur Beendigung der Körperschaftssteuerpflicht führen können. Hier sind einige Beispiele:

  • Geschäftstätigkeit wird eingestellt: Wenn eine Körperschaft ihre Geschäftstätigkeit vollständig einstellt und keine Einkünfte oder Gewinne mehr erzielt, erlischt in der Regel ihre Körperschaftssteuerpflicht.

  • Liquidation oder Auflösung: Im Falle einer Liquidation oder Auflösung einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse kann die Körperschaftssteuerpflicht enden. Hierbei erfolgt die Abwicklung des Vermögens und die Beendigung der rechtlichen Existenz der Organisation.

  • Umwandlung oder Verschmelzung: Bei einer Umwandlung oder Verschmelzung einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse kann die Körperschaftssteuerpflicht auf die neue Rechtsform übergehen oder enden, abhängig von den steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen.

  • Verlust der Gemeinnützigkeit: Wenn eine gemeinnützige Körperschaft die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht mehr erfüllt oder die Anerkennung als gemeinnützig widerrufen wird, kann dies zur Beendigung der steuerlichen Begünstigungen und der Körperschaftssteuerpflicht führen.

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