Die Positionen der PASSIVA einer Bilanz zeigen, wie das Unternehmen seine Vermögenswerte finanziert. Hierzu werden die Schulden und Eigenkapitalpositionen des Unternehmens aufgeführt. Zu den Passiva gehören beispielsweise Darlehen, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Kunden sowie Eigenkapital wie gezeichnetes Kapital und Rücklagen. Die Passiva werden auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die PASSIVA einer Bilanz?
- Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Struktur der PASSIVA?
- Was sind die Positionen der PASSIVA?
- Wie muss die PASSIVA einer Bilanz gegliedert sein?
- Gibt es auch auf der PASSIVA Positionen, für die ein Wahlrecht besteht?
1. Was ist die PASSIVA einer Bilanz?
Die Passivseite einer Bilanz gibt an, wie das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen wird, indem es angibt, wem das Unternehmen Geld schuldet und wie viel es schuldet. Die Passivseite umfasst in der Regel Schulden gegenüber Kreditgebern, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, unbezahlte Gehälter und Steuern sowie Kapital der Eigentümer.
Im Gegensatz dazu gibt die Aktivseite einer Bilanz an, was das Unternehmen besitzt, wie viel es besitzt und wie diese Vermögenswerte finanziert wurden. Die Aktivseite umfasst in der Regel Bargeld, Forderungen, Vorräte, Sachanlagen und Investitionen.
Die Passivseite unterscheidet sich von der Aktivseite einer Bilanz insofern, als sie die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber anderen Parteien angibt, während die Aktivseite die Vermögenswerte des Unternehmens aufzeigt. Die beiden Seiten der Bilanz sind jedoch miteinander verbunden und müssen in Einklang stehen, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.
2. Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Struktur der PASSIVA?
Ja, das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt in §266 eine Regelung für die Struktur der Passivseite vor. Demnach müssen die Verbindlichkeiten des Unternehmens in der folgenden Reihenfolge aufgelistet werden:
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
- Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern
- Sonstige Verbindlichkeiten
Diese Regelung dient der einheitlichen Darstellung der Verbindlichkeiten in der Bilanz und soll es den Lesern der Bilanz erleichtern, die finanzielle Situation des Unternehmens zu verstehen. Dabei ist zu beachten, dass diese Aufstellung lediglich eine Empfehlung darstellt und nicht zwingend vorgeschrieben ist. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, von dieser Aufstellung abzuweichen, solange sie eine klare und verständliche Darstellung der Verbindlichkeiten in der Bilanz gewährleisten.
3. Was sind die Positionen der PASSIVA?
Die Positionen der Passivseite einer Bilanz können je nach Art des Unternehmens und dessen Geschäftstätigkeit variieren. Es gibt jedoch einige übliche Positionen, die in vielen Bilanzen aufgeführt werden. Hier sind einige Beispiele:
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: Diese Position umfasst in der Regel alle Kredite und Darlehen, die das Unternehmen bei Banken und anderen Finanzinstituten aufgenommen hat.
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Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten: Diese Position bezieht sich auf offene Rechnungen, die das Unternehmen noch an Lieferanten und Dienstleister zu zahlen hat.
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Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern: Diese Position umfasst in der Regel die Löhne und Gehälter, die das Unternehmen an seine Mitarbeiter auszahlen muss.
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Verbindlichkeiten aus Steuern: Hierbei handelt es sich um Steuern, die das Unternehmen noch an das Finanzamt zahlen muss, wie beispielsweise Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer.
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Rückstellungen: Diese Position umfasst Verpflichtungen des Unternehmens, die zwar noch nicht fällig sind, aber voraussichtlich in der Zukunft anfallen werden. Zum Beispiel kann eine Rückstellung für die Beendigung von Leasingverträgen gebildet werden.
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Eigenkapital: Hierbei handelt es sich um das Kapital, das von den Eigentümern oder Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt wird. Es umfasst Stammkapital, Gewinnrücklagen und andere Kapitalposten.
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Sonstige Verbindlichkeiten: Hier können alle weiteren Verbindlichkeiten aufgeführt werden, die nicht in eine der anderen Positionen passen, wie beispielsweise Bürgschaften oder Garantien.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und die genauen Positionen der Passivseite können je nach Unternehmen und Branche variieren.
4. Wie muss die PASSIVA einer Bilanz gegliedert sein?
Das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt in §266 eine Vorschrift für die Gliederung der Passivseite vor. Demnach müssen folgende Positionen in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen werden:
- Eigenkapital
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
- Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
- Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Reihenfolge muss in der Regel eingehalten werden, um eine einheitliche Darstellung der Verbindlichkeiten in der Bilanz zu gewährleisten. Die genaue Aufstellung der Verbindlichkeiten innerhalb dieser Positionen kann jedoch je nach Unternehmen variieren.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften gilt, die nach dem HGB bilanzieren. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es keine verpflichtende Vorschrift für die Gliederung der Passivseite.
5. Gibt es auch auf der PASSIVA Positionen, für die ein Wahlrecht besteht?
Ja, es gibt bestimmte Positionen auf der Passivseite der Bilanz, für die nach HGB ein Wahlrecht besteht. Das bedeutet, dass das Unternehmen entscheiden kann, ob es diese Positionen gesondert ausweisen oder in anderen Positionen zusammenfassen möchte.
Ein Beispiel für eine solche Position ist das Eigenkapital. Das HGB schreibt vor, dass das Eigenkapital in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Eigenkapital auch in anderen Positionen zusammengefasst werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Eigenkapital den Nennbetrag des Grundkapitals übersteigt. In diesem Fall kann das Unternehmen das Eigenkapital unter der Position „Rücklagen“ zusammenfassen.
Eine weitere Position, für die ein Wahlrecht besteht, sind die Rückstellungen. Das Unternehmen kann entscheiden, ob es die Rückstellungen gesondert ausweist oder in anderen Positionen zusammenfasst. Zum Beispiel kann eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen unter der Position „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen werden.
Hier gilt jedoch auch, dass das Wahlrecht in der Regel nur für Kapitalgesellschaften existiert, die nach HGB bilanzieren. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es in der Regel keine Wahlmöglichkeit, da diese nach anderen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren.
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