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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die damit einhergehenden Pflichten und Rechte. In dieser Lektion werden wir einen groben Überblick über das Arbeitsrecht geben, seine wichtigsten Bestandteile und Regelungen erläutern.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Gesetze umfasst das Arbeitsrecht?
  2. Warum gibt es nicht einfach ein einziges Gesetzesbuch zum Arbeitsrecht?
  3. Bei welchen unternehmerischen Handlungen muss das Arbeitsrecht beachtet werden?
  4. Welche Rechte des Arbeitnehmers werden durch das Arbeitsrecht besonders beschützt?

1. Welche Gesetze umfasst das Arbeitsrecht?

Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen, die die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Zu den wichtigsten Gesetzen des Arbeitsrechts in Deutschland gehören:

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das ArbZG regelt die Arbeitszeit von Arbeitnehmern und enthält Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung, zu Arbeitspausen und Ruhezeiten sowie zum Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Das KSchG bietet Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen und enthält Regelungen zur Kündigungsfrist, Abfindungen und der gerichtlichen Überprüfung von Kündigungen.
  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Das BetrVG regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen und enthält Vorschriften zu Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechten.
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Das EFZG regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall sowie bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft.
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Das BUrlG regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlten Urlaub und enthält Vorschriften zur Berechnung und Gewährung von Urlaubstagen.
  • Das Mindestlohngesetz (MiLoG): Das MiLoG regelt die Höhe des Mindestlohns, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zahlen müssen.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das ArbSchG regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und enthält Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Arbeitsplatzsicherheit und zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Regelungen, die das Arbeitsrecht in Deutschland beeinflussen, wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Zusammen regeln sie die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Arbeitsschutz und Mitbestimmung.

 

2. Warum gibt es nicht einfach ein einziges Gesetzesbuch zum Arbeitsrecht?

In Deutschland gibt es nicht nur ein einziges Arbeitsrecht, sondern eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Dies liegt daran, dass das Arbeitsrecht ein sehr komplexes und breit gefächertes Rechtsgebiet ist, das viele verschiedene Aspekte regelt.

Ein Grund für die Vielfalt des deutschen Arbeitsrechts ist die historische Entwicklung. Die verschiedenen Gesetze und Regelungen des Arbeitsrechts sind im Laufe der Zeit entstanden und wurden aufgrund unterschiedlicher Interessen und Bedürfnisse von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft insgesamt geschaffen.

Ein weiterer Grund ist, dass es in Deutschland viele verschiedene Branchen und Wirtschaftszweige gibt, die unterschiedliche Anforderungen an das Arbeitsrecht haben. So gibt es beispielsweise spezielle Regelungen für Arbeitnehmer im Bau- oder Bergbauwesen, die aufgrund ihrer besonderen Arbeitsbedingungen spezielle Schutzvorschriften benötigen.

Ein einheitliches Arbeitsrecht für alle Bereiche würde möglicherweise nicht allen Anforderungen gerecht werden und könnte zu Ungerechtigkeiten führen. Daher ist es sinnvoll, dass es in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen gibt, die auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Arbeitsbereiche und -verhältnisse abgestimmt sind.

 

3. Bei welchen unternehmerischen Handlungen muss das Arbeitsrecht beachtet werden?

Das Arbeitsrecht muss bei einer vielzahl von Aktivitäten in einem Unternehmen beachtet werden. Beispielhaft könnten hierzu folgende Aktivitäten genannt werden:

  • Einstellung von Arbeitnehmern: Der Arbeitgeber muss bei der Einstellung von Arbeitnehmern die Regelungen des Arbeitsrechts beachten, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung usw. untersagt.
  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, z.B. hinsichtlich der Arbeitszeit, der Kündigungsfristen, des Urlaubsanspruchs und der Vergütung.
  • Arbeitszeit: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer den gesetzlichen Anforderungen entspricht, z.B. hinsichtlich der maximalen Arbeitszeit, der Pausenregelungen und der Arbeitszeitkontrolle.
  • Entgelt: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitnehmer das gesetzlich vorgeschriebene Mindestentgelt erhalten und dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und dass die Arbeitnehmer gegenüber Gefahren am Arbeitsplatz geschützt sind.
  • Kündigung: Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe einhalten und ggf. eine Abfindung zahlen.
  • Betriebsrat: Wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht, muss der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten.

 

4. Welche Rechte des Arbeitsnehmers werden durch das Arbeitsrecht besonders beschützt?

Das deutsche Arbeitsrecht schützt eine Vielzahl von Rechten des Arbeitnehmers. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Rechte aufgeführt:

  • Gleichbehandlung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich behandelt werden.
  • Arbeitsschutz: Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dazu gehört z.B. die Verpflichtung des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Arbeitszeit: Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeit der Arbeitnehmer und legt z.B. die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit fest. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Urlaub: Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch der Arbeitnehmer auf bezahlten Urlaub. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr.
  • Entgelt: Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei anderen Arbeitsverhinderungen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Kündigungsschutz: Das Kündigungsschutzgesetz regelt die Bedingungen, unter denen ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen kann. Arbeitnehmer haben in der Regel einen besonderen Kündigungsschutz, wenn sie schon längere Zeit im Unternehmen beschäftigt sind.
  • Mitbestimmung: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb. Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat gewählt wird, hat dieser das Recht, an bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers mitzuwirken.