Es gibt drei wesentliche Verfahrensweisen der Abgabenordnung, die für Unternehmer relevant sind. Das Ermittlungsverfahren bezieht sich auf die Ermittlung von steuerlich relevanten Tatsachen. Im Festsetzungsverfahren wird die Höhe der Steuer aufgrund der ermittelten Tatsachen festgesetzt. Das Erhebungsverfahren umfasst schließlich die Einziehung der festgesetzten Steuer.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Welche Verfahrenswiesen werden in der Abgabenordnung geregelt?
- Was ist das Besteuerungsverfahren?
- Was ist das Ermittlungsverfahren?
- Was ist das Festsetzungsverfahren?
- Was ist das Erhebungsverfahren?
1. Welche Verfahrensweisen, werden in der Abgabenordnung geregelt?
In der Abgabenordnung werden verschiedene Verfahrensweisen geregelt, insbesondere das Besteuerungsverfahren, das Festsetzungsverfahren, das Erhebungsverfahren, das Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchs- und das Klageverfahren. Wichtigsten Verfahren für Unternehmer sind dabei:
- Besteuerungsverfahren: §§ 85-122 AO
- Festsetzungsverfahren: §§ 155-181 AO
- Erhebungsverfahren: §§ 191-205 AO
Außerdem regelt die AO noch weitere Verfahrensweisen:
- Vollstreckungsverfahren: §§ 251-310 AO
- Einspruchsverfahren: §§ 347-357 AO
- Klageverfahren: §§ 361-395 AO
2. Was ist das Besteuerungsverfahren?
Das Besteuerungsverfahren umfasst alle Schritte, die zur Festsetzung und Erhebung von Steuern notwendig sind. Dabei werden die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, der Steueranspruch festgesetzt, der Steuerbescheid erlassen und die Steuer erhoben.
Das Besteuerungsverfahren ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die relevanten Vorschriften finden sich insbesondere in den §§ 85 bis 386 AO. Die Abgabenordnung enthält die grundlegenden Bestimmungen, die für die Besteuerung in Deutschland gelten. Sie regelt unter anderem die Zuständigkeit der Finanzbehörden, die Verfahrensgrundsätze, die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen sowie die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel im Besteuerungsverfahren.
Das Besteuerungsverfahren ist somit ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems und bildet die Grundlage für die Festsetzung und Erhebung von Steuern in Deutschland.
3. Was ist das Ermittlungsverfahren?
Das Ermittlungsverfahren ist ein Teil des Besteuerungsverfahrens und umfasst die Ermittlung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörde. Dabei werden alle notwendigen Tatsachen und Beweismittel ermittelt, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten.
Das Ermittlungsverfahren ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die relevanten Vorschriften finden sich in den §§ 85 bis 89 AO. Gemäß § 85 Absatz 1 AO hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen von Amts wegen zu ermitteln, soweit dies zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlich ist. Dabei hat die Finanzbehörde insbesondere die Angaben des Steuerpflichtigen und Dritter zu berücksichtigen und gegebenenfalls weitere Ermittlungen durchzuführen.
Das Ermittlungsverfahren dient somit dazu, die notwendigen Informationen zu sammeln, um die Besteuerungsgrundlagen korrekt und vollständig feststellen zu können. Es bildet somit eine wesentliche Grundlage für das gesamte Besteuerungsverfahren.
4. Was ist das Festsetzungsverfahren?
Das Festsetzungsverfahren ist ein Teil des Besteuerungsverfahrens und umfasst den eigentlichen Akt der Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörde. Dabei wird der Steueranspruch aufgrund der ermittelten Besteuerungsgrundlagen in einem Steuerbescheid festgesetzt. Das Festsetzungsverfahren ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die relevanten Vorschriften finden sich in den §§ 155 bis 177 AO. Gemäß § 155 Absatz 1 AO hat die Finanzbehörde den Steueranspruch durch Steuerbescheid festzusetzen. Dabei hat sie die Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen, die im Ermittlungsverfahren ermittelt wurden. Im Festsetzungsverfahren prüft die Finanzbehörde die ermittelten Besteuerungsgrundlagen und setzt auf dieser Basis die Höhe der Steuer fest. Dabei hat sie insbesondere die Steuergesetze und die Rechtsprechung zu beachten. Der Steuerpflichtige erhält dann einen Steuerbescheid, der die festgesetzte Steuer und die zugrundeliegenden Besteuerungsgrundlagen enthält.
Das Festsetzungsverfahren bildet somit einen wichtigen Teil des Besteuerungsverfahrens und ist maßgeblich für die Festsetzung der Steuerpflicht und -höhe.
5. Was ist das Erhebungsverfahren?
Das Erhebungsverfahren ist der Teil des Besteuerungsverfahrens, der sich mit der tatsächlichen Einziehung der festgesetzten Steuer befasst. Im Erhebungsverfahren wird die Steuer vom Steuerpflichtigen oder einem Dritten entrichtet und an die Finanzbehörde abgeführt. Das Erhebungsverfahren ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die relevanten Vorschriften finden sich in den §§ 191 bis 201 AO. Die Abgabenordnung regelt darin unter anderem die Zahlungspflicht, die Fälligkeit und die Form der Steuerzahlung sowie die Folgen bei nicht fristgerechter Zahlung.
Im Erhebungsverfahren hat der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer zu entrichten und an die Finanzbehörde abzuführen. Dabei können verschiedene Zahlungsarten wie Überweisung, Lastschrift oder Barzahlung in Betracht kommen. Die Finanzbehörde überwacht die fristgerechte Zahlung der Steuer und kann bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge oder Mahngebühren erheben. Das Erhebungsverfahren bildet somit den Abschluss des Besteuerungsverfahrens und ist entscheidend für die tatsächliche Einziehung der Steuer.
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