Unternehmensformen sind ein entscheidender Faktor für jeden, der ein Unternehmen gründen oder erweitern möchte. Die Wahl der richtigen Unternehmensform kann einen großen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Zwischen welchen Unternehmensformen wird unterschieden?
- Wie viele Gründer benötigt man zur Gründung eines Unternehmens?
- Wie wird ein Einzelunternehmen gegründet?
- Wie wird eine GbR gegründet?
- Welche Haftungsregelungen gelten für die verschiedenen Unternehmensformen?
1. Zwischen welchen Unternehmensformen wird unterschieden?
Nach deutschem Recht gibt es verschiedene Unternehmensformen, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Haftungsverhältnisse und der Art und Weise der Unternehmensführung unterscheiden. Zu den wichtigsten Unternehmensformen gehören:
- Einzelunternehmen: Bei einem Einzelunternehmen führt eine einzige natürliche Person ein Unternehmen auf eigene Rechnung und Verantwortung.
- Personengesellschaften: Bei einer Personengesellschaft schließen sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammen, um ein gemeinsames Unternehmen zu betreiben. Hierzu zählen u.a. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
- Kapitalgesellschaften: Bei einer Kapitalgesellschaft ist das Unternehmen eine eigene juristische Person, die von den Gesellschaftern getrennt ist. Hierzu zählen u.a. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
- Genossenschaften: Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, bei der die Mitglieder gemeinschaftlich ein Unternehmen betreiben und hierbei gleichzeitig Eigentümer und Nutzer des Unternehmens sind.
Es gibt noch weitere Unternehmensformen, wie beispielsweise die Europäische Gesellschaft (SE), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), oder die Limited Liability Company (LLC) nach britischem Recht, die in Deutschland als ausländische Unternehmensform anerkannt ist.
2. Wie viele Gründer benötigt man zur Gründung eines Unternehmens?
Die Anzahl der Gründer ist abhängig von der Unternehmensform, die gewählt wird.
Für die Gründung eines Einzelunternehmens wird nur eine einzige natürliche Person benötigt, die das Unternehmen auf eigene Rechnung und Verantwortung führt.
Bei Personengesellschaften müssen sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Unternehmen zu betreiben. Ausnahmen gibt es bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), hier reicht auch eine Person aus.
Für Kapitalgesellschaften, wie der GmbH und der AG, ist grundsätzlich mindestens eine Person erforderlich. Allerdings muss bei der Gründung einer GmbH ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden, in dem mindestens ein Gesellschafter genannt wird. Bei der Gründung einer AG muss mindestens ein Gründungsaktionär vorhanden sein, der mindestens eine Aktie zeichnet.
3. Wie wird ein Einzelunternehmen gegründet?
Die Gründung eines Einzelunternehmens in Deutschland ist vergleichsweise einfach und kann in der Regel in wenigen Schritten erfolgen. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Gewerbeanmeldung: Jeder Gewerbetreibende, also auch der Einzelunternehmer, muss bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt) eine Gewerbeanmeldung abgeben. Hierbei werden u.a. der Name des Unternehmens, die Branche, der Gründungszeitpunkt sowie der Unternehmer selbst erfasst.
- Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung erhält der Einzelunternehmer vom Finanzamt eine Steuernummer. Diese wird für die Abgabe der Steuererklärungen benötigt.
- IHK/HWK: Einzelunternehmer, die in einem reglementierten Gewerbe (z.B. Handwerk) tätig sind, müssen sich in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) registrieren lassen.
- Optional: Eintragung ins Handelsregister: Ein Einzelunternehmen kann, muss aber nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung kann Vorteile z.B. bei der Kreditvergabe haben, ist aber mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens in Deutschland zählen:
- Gewerbeerlaubnis: Der Einzelunternehmer muss die für sein Gewerbe erforderliche Gewerbeerlaubnis besitzen.
- Anmeldung beim Finanzamt: Der Einzelunternehmer muss sich beim Finanzamt anmelden und seine steuerliche Situation klären.
- Sozialversicherung: Der Einzelunternehmer ist selbst für seine Sozialversicherung verantwortlich und muss sich bei den entsprechenden Trägern (z.B. Krankenkasse) anmelden.
- Berufliche Qualifikation: Bei einigen Gewerben ist eine bestimmte Qualifikation oder Ausbildung erforderlich, um das Unternehmen zu gründen (z.B. Meisterprüfung im Handwerk).
4. Wie wird eine GbR gegründet?
Die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Deutschland erfolgt in der Regel durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen mindestens zwei natürlichen Personen. Die Gründung einer GbR kann auch mündlich oder stillschweigend erfolgen, allerdings empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag schriftlich abzufassen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Folgende Punkte sollten in einem Gesellschaftsvertrag für eine GbR enthalten sein:
- Firmenname: Die GbR benötigt einen Namen, unter dem sie geschäftlich auftreten kann. Der Name darf nicht bereits von einem anderen Unternehmen genutzt werden.
- Geschäftszweck: Im Gesellschaftsvertrag sollte der Geschäftszweck der GbR genau beschrieben werden.
- Gesellschafter: Der Gesellschaftsvertrag sollte die Namen und Adressen der Gesellschafter enthalten.
- Kapital- und Gewinnverteilung: Es sollte festgelegt werden, wer wie viel Kapital in die GbR einbringt und wie Gewinne und Verluste aufgeteilt werden.
- Vertretung: Es muss festgelegt werden, wer die GbR nach außen vertreten darf.
- Auflösung: Der Gesellschaftsvertrag sollte regeln, unter welchen Umständen die GbR aufgelöst wird und wie das Vermögen verteilt wird.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer GbR in Deutschland zählen:
- Mindestens zwei natürliche Personen: Eine GbR kann nur von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet werden.
- Keine Mindesteinlage: Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) gibt es bei einer GbR keine Mindesteinlage, d.h. es ist kein bestimmter Geldbetrag erforderlich.
- Gewerbeanmeldung: Auch für eine GbR ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn sie ein Gewerbe betreibt.
- Kein Eintrag ins Handelsregister: Eine GbR muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
5. Welche Haftungsregelungen gelten für die verschiedenen Unternehmensformen?
Die Haftung der Eigentümer bzw. Gesellschafter von Unternehmen kann je nach Unternehmensform unterschiedlich ausgestaltet sein. Grundsätzlich kann man zwischen unbeschränkter und beschränkter Haftung unterscheiden.
Unbeschränkte Haftung bedeutet, dass die Eigentümer bzw. Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens haften. Beschränkte Haftung hingegen bedeutet, dass die Haftung auf das eingebrachte Kapital oder auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist und die Eigentümer bzw. Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Unternehmensformen mit unbeschränkter Haftung sind:
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Einzelunternehmen: Der Inhaber haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens.
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GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der GbR.
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OHG (Offene Handelsgesellschaft): Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für die Schulden und Verpflichtungen der OHG.
Unternehmensformen mit beschränkter Haftung sind:
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GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Stammkapital der GmbH beschränkt.
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UG (Unternehmergesellschaft): Die Haftung der Gesellschafter ist ebenfalls auf das Stammkapital beschränkt.
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AG (Aktiengesellschaft): Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage in das Grundkapital der AG.
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KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien): Die Haftung der Aktionäre ist beschränkt auf ihre Einlage in das Grundkapital der KGaA.
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GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft): Die Gesellschafter der GmbH haften beschränkt auf das Stammkapital, während die Komplementäre (Kommanditisten) unbeschränkt und persönlich haften.
Die Unternehmensform der KG ist hierbei ein spezieller Fall, der als beschränkt und unbeschränkt gilt, auf welchen wir im entsprechenden Kapitel zur Kommanditgesellschaft genauer eingehen werden.
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