Unmöglichkeit der Leistung

Die Unmöglichkeit der Leistung tritt ein, wenn eine geschuldete Leistung aufgrund von Umständen, die der Schuldner nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden kann. Im deutschen Recht ist die Unmöglichkeit der Leistung in den §§ 275-283 BGB geregelt. In diesem Fall ist der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit und der Gläubiger hat Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz.

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mögliche Prüfungsfragen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Unmöglichkeit einer Leistung?
  2. Was wäre ein Beispiel für die Unmöglichkeit der Leistung?
  3. Was passiert mit dem gezahlten Kaufpreis bei Unmöglichkeit der Leistung?
  4. Was sind mögliche Ursachen für die Unmöglichkeit einer Leistung?

1. Was ist die Unmöglichkeit einer Leistung?

Die Unmöglichkeit der Leistung bezieht sich auf die Situation, in der eine Partei eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, weil sie unvorhergesehen und unvermeidbar unmöglich geworden ist. Dies kann beispielsweise aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, politischen Unruhen oder einer Änderung der Gesetzeslage eintreten.

Im deutschen Recht wird die Unmöglichkeit der Leistung in den §§ 275 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dort ist festgelegt, dass eine Partei von ihrer Leistungspflicht befreit ist, wenn die Leistung unmöglich geworden ist und sie hieran keine Schuld trägt. Die Partei ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, die andere Partei über die Unmöglichkeit zu informieren und eventuell bereits empfangene Zahlungen zurückzuerstatten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine vorübergehende oder nur teilweise Unmöglichkeit der Leistung nicht automatisch zur Befreiung von der Leistungspflicht führt. In diesen Fällen müssen die Parteien gemeinsam eine Lösung finden, um die Vertragspflichten dennoch zu erfüllen.

 

2. Was wäre ein Beispiel für die Unmöglichkeit der Leistung?

ein Beispiel für die Unmöglichkeit einer Leistung wäre, wenn ein Künstler einen Vertrag zur Durchführung eines Konzerts unterschrieben hat, das in einer bestimmten Halle stattfinden soll, aber diese Halle plötzlich durch ein Feuer zerstört wird. In diesem Fall ist es für den Künstler unmöglich, das Konzert wie geplant durchzuführen, da die Halle nicht mehr vorhanden ist. Wenn der Künstler keine Schuld an der Zerstörung der Halle trägt, ist er von seiner Verpflichtung zur Durchführung des Konzerts befreit. Er sollte jedoch die andere Vertragspartei unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Zahlungen zurückzahlen.

3. Was passiert mit dem gezahlten Kaufpreis bei Unmöglichkeit der Leistung?

Wenn eine Leistung aufgrund von Unmöglichkeit nicht erbracht werden kann, stellt sich die Frage, was mit dem gezahlten Kaufpreis passiert. Im deutschen Recht ist geregelt, dass der Gläubiger in der Regel seinen gezahlten Kaufpreis zurückverlangen kann. Gemäß § 326 Absatz 1 BGB ist der Gläubiger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Schuldner seine Leistung nicht erbringen kann oder darf, ohne dass er hierfür verantwortlich ist. Das bedeutet, dass der Gläubiger den Vertrag rückabwickeln kann, wenn die Unmöglichkeit der Leistung auf Umständen beruht, die nicht von ihm oder vom Schuldner zu vertreten sind.

§ 326 Absatz 5 BGB besagt, dass der Gläubiger bei Rücktritt wegen Unmöglichkeit seine geleisteten Zahlungen zurückverlangen kann. Der Schuldner ist verpflichtet, diese zurückzuzahlen. Allerdings kann der Schuldner den bereits geleisteten Aufwand in Rechnung stellen oder einen angemessenen Wertersatz verlangen. Es kann jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz geben, je nach den spezifischen Umständen des Einzelfalls und den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.

 

4. Was sind mögliche Ursachen für die Unmöglichkeit einer Leistung?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es drei Gründe, die eine Unmöglichkeit einer Leistung begründen können:

  • Natürliche Unmöglichkeit: Eine Leistung ist dann unmöglich, wenn sie von Natur aus nicht erbracht werden kann, wie zum Beispiel der Versuch, eine Person zum Leben zu erwecken.

  • Tatsächliche Unmöglichkeit: Eine Leistung ist dann unmöglich, wenn sie aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden kann, wie zum Beispiel wenn ein Haus, das verkauft werden soll, durch ein Feuer zerstört wurde, bevor der Verkauf stattfinden konnte.

  • Rechtliche Unmöglichkeit: Eine Leistung ist dann unmöglich, wenn sie gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt, wie zum Beispiel der Versuch, einen Vertrag abzuschließen, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Wenn eine Leistung aufgrund einer dieser drei Arten von Unmöglichkeit unmöglich wird, entfällt die Verpflichtung zur Leistung. Der Schuldner ist in diesem Fall von seiner Leistungspflicht befreit, und der Gläubiger hat keine Möglichkeit, die Erfüllung der Leistung zu fordern.

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