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Steuerverwaltungsakt

Ein Steuerverwaltungsakt ist eine behördliche Entscheidung im Steuerrecht, die unmittelbare Rechtswirkungen für den Steuerpflichtigen hat. Dieser ist im Paragraph 118 der Abgabenordnung (AO) geregelt und umfasst beispielsweise Steuerbescheide oder Anordnungen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Steuerverwaltungsakt?
  2. Was sind Beispiele für einen Steuerverwaltungsakt?
  3. Inwiefern kommen Unternehmer mit dem Steuerverwaltungsakt in Berührung?
  4. Wann wird ein Steuerverwaltungsakt rechtswirksam?

1. Was ist ein Steuerverwaltungsakt?

Ein Steuerverwaltungsakt ist eine Entscheidung der Finanzbehörde, die einen konkreten Einzelfall der Besteuerung betrifft. Dieser Akt kann sowohl eine Festsetzung, als auch eine Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden sein. Ein Steuerverwaltungsakt ist also eine Maßnahme der Finanzbehörde, die dazu dient, den Steueranspruch zu konkretisieren und durchzusetzen.

Die Regelungen für Steuerverwaltungsakte sind in der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Insbesondere in den §§ 118 bis 207 AO werden die Voraussetzungen für die Erlassung von Steuerverwaltungsakten und die Rechte und Pflichten der betroffenen Steuerpflichtigen geregelt. Dabei werden auch die verschiedenen Arten von Steuerverwaltungsakten, wie zum Beispiel Steuerbescheide, Bescheide über die Festsetzung von Vorauszahlungen oder Aufhebungs- und Änderungsbescheide, näher definiert.

 

2. Was sind Beispiele für einen Steuerverwaltungsakt?

Einige Beispiele für Steuerverwaltungsakte sind:

  • Ein Steuerbescheid, der die Höhe der Einkommensteuer für das vergangene Jahr festlegt.
  • Ein Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen, der eine monatliche Vorauszahlung für das laufende Jahr festlegt.
  • Ein Aufhebungsbescheid, der einen zuvor erlassenen Steuerbescheid aufhebt, weil er fehlerhaft war.
  • Ein Änderungsbescheid, der einen bereits ergangenen Steuerbescheid ändert, weil sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben.
  • Ein Bescheid über die Ablehnung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid.

Diese Beispiele zeigen, dass Steuerverwaltungsakte verschiedene Formen haben können und in unterschiedlichen Zusammenhängen erlassen werden. In jedem Fall handelt es sich jedoch um eine Maßnahme der Finanzbehörde, die den konkreten Steuerfall regelt und die Rechte und Pflichten der betroffenen Steuerpflichtigen festlegt.

 

3. Inwiefern kommen Unternehmer mit dem Steuerverwaltungsakt in Berührung?

Unternehmen kommen regelmäßig mit Steuerverwaltungsakten in Berührung, da sie als Steuerpflichtige zahlreiche steuerliche Verpflichtungen haben. Hier sind einige Beispiele für Steuerverwaltungsakte, mit denen Unternehmen in der Regel konfrontiert sind:

  • Steuerbescheide: Unternehmen erhalten Steuerbescheide, in denen die Höhe der zu zahlenden Steuern für bestimmte Steuerarten wie die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer oder die Gewerbesteuer festgesetzt wird.

  • Bescheide über die Festsetzung von Vorauszahlungen: Unternehmen müssen regelmäßig Vorauszahlungen auf ihre Steuern leisten. Die Finanzbehörden setzen hierfür Vorauszahlungsbescheide fest, die die Höhe der Vorauszahlungen für bestimmte Zeiträume bestimmen.

  • Betriebsprüfungen: Unternehmen können im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden geprüft werden. Hierbei werden Steuerverwaltungsakte erlassen, um etwaige steuerliche Nachforderungen oder Rückforderungen zu regeln.

  • Bescheide über die Ablehnung von Anträgen: Unternehmen können verschiedene Anträge bei den Finanzbehörden stellen, wie z.B. Anträge auf Steuerbefreiungen oder auf Herabsetzung von Vorauszahlungen. Falls ein solcher Antrag abgelehnt wird, ergeht ein Bescheid über die Ablehnung.

  • Aufhebungs- und Änderungsbescheide: Falls sich herausstellt, dass ein bereits erlassener Steuerbescheid fehlerhaft war, kann die Finanzbehörde einen Aufhebungsbescheid oder einen Änderungsbescheid erlassen, um den Fehler zu korrigieren.

Diese Beispiele zeigen, dass Unternehmen in vielen verschiedenen Situationen mit Steuerverwaltungsakten in Berührung kommen können. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen über eine ordnungsgemäße Buchführung verfügen und die steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig beachten, um etwaige steuerliche Risiken zu minimieren.

 

4. Wann wird ein Steuerverwaltungsakt rechtswirksam?

Gemäß § 122 Absatz 2 AO gilt ein Verwaltungsakt, zu dem eine förmliche Zustellung vorgeschrieben ist, als bekanntgegeben, wenn der Adressat den Verwaltungsakt nicht innerhalb einer bestimmten Frist abholt, obwohl er dazu aufgefordert wurde. In diesem Fall wird der Verwaltungsakt gemäß § 122 Absatz 2 AO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der Regel durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Das Wirksamwerden des Verwaltungsakts tritt in diesem Fall gemäß § 122 Absatz 2 AO mit dem Ablauf des Tages ein, an dem die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Verwaltungsakt enthaltenen Regelungen als rechtsverbindlich. Es ist jedoch zu beachten, dass die öffentliche Bekanntmachung nur dann zulässig ist, wenn der Adressat des Verwaltungsakts zuvor über die Möglichkeit der förmlichen Zustellung und die Fristen für die Abholung des Verwaltungsakts informiert wurde. Zudem muss der Verwaltungsakt auch tatsächlich zur Abholung bereitgehalten worden sein.

Die Regelungen in § 122 Absatz 2 AO dienen dazu, sicherzustellen, dass Verwaltungsakte trotz möglicher Schwierigkeiten bei der Zustellung rechtsverbindlich werden können und dass die betroffenen Personen rechtzeitig über die darin enthaltenen Regelungen informiert werden.