Caesar Logo - Bangladesh final winzig

Fächer ▼

◂ zurück

Volks- & Betriebswirtschaft

Rechnungswesen

Recht & Steuern

Unternehmensführung

▸▸▸ Übersicht und mehr

Strategiefelder

Rahmenbedingungen

Leistungsprozesse

Unternehmensorganisation

Planung, Steuerung & Überwachung

Projektarbeit

Business English

▸▸▸ Übersicht und mehr

I. Semester

II. Semester

III. Semester

IV. Semester

V. Semester

▸▸▸ Übersicht und mehr

▼ Seiten

Steuerpflicht der Körperschaften

Bei einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen nur bestimmte Einkünfte einer Besteuerung in einem Land, während bei einer unbeschränkten Steuerpflicht sämtliche Einkünfte weltweit besteuert werden können. Die beschränkte Steuerpflicht tritt in der Regel bei Nichtansässigen ein, während ansässige Steuerpflichtige in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Lernen

Video-Overlay_Caesar-plus-fittet

Du bist bereits Mitglied bei uns? Dann logge dich hier mit deinem Caesar+ Account ein.

Wiederholen

Slides-Overlay_Caesar-plus-fittet

mögliche Prüfungsfragen

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Formen der Steuerpflicht gelten für Körperschaften?
  2. Wann ist ein Unternehmen unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig?
  3. Wann ist ein Unternehmen beschränkt körperschaftssteuerpflichtig?
  4. Wer ist von der Körperschaftssteuer befreit?

1. Welche Formen der Steuerpflicht gelten für Körperschaften?

Für Körperschaften kann eine beschränkte Steuerpflicht oder eine unbeschränkte Steuerpflicht oder einer Steuerbefreiung bestehen. Eine unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass eine Person in einem bestimmten Land aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes Steuern zahlen muss. Die Steuerpflicht erstreckt sich somit auf das weltweite Einkommen dieser Person.

Im Gegensatz dazu bezieht sich eine beschränkte Steuerpflicht auf Einkommen, das in einem bestimmten Land verdient wird, jedoch von Personen stammt, die keinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in diesem Land haben. Zum Beispiel müssen Ausländer, die in einem Land arbeiten, aber nicht dort leben, normalerweise nur Steuern auf ihr dortiges Einkommen zahlen.

Eine Steuerbefreiung ist eine Möglichkeit, bestimmte Einkommensarten von der Steuerpflicht auszunehmen. Es gibt verschiedene Arten von Steuerbefreiungen, einschließlich solcher für bestimmte Arten von Einkommen (z.B. Steuerbefreiung für Kinderbetreuungsgeld), für bestimmte Arten von Organisationen (z.B. Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen) und für bestimmte Situationen (z.B. Steuerbefreiung für Soldaten im Einsatz). Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für Steuerbefreiungen variieren von Land zu Land und können komplex sein.

 

2. Wann ist ein Unternehmen unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig?

Unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig sind juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Dazu gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften (wie GmbHs und AGs), eingetragene Vereine (e.V.) und Stiftungen. Diese Unternehmen müssen ihre gesamten Einkünfte, unabhängig von ihrem Entstehungsort, in Deutschland versteuern.

Die Regelungen zur unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht sind im deutschen Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Insbesondere § 1 KStG definiert den Anwendungsbereich des Gesetzes und regelt, wer als unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig gilt. Weitere Bestimmungen des KStG regeln die Besteuerungsgrundlagen, die Steuersätze und weitere Aspekte der Körperschaftssteuer.

 

3. Wann ist ein Unternehmen beschränkt körperschaftssteuerpflichtig?

Beschränkt körperschaftssteuerpflichtig sind juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht in Deutschland haben, aber in Deutschland Einkünfte erzielen oder inländische Betriebsstätten unterhalten. Dazu gehören beispielsweise ausländische Kapitalgesellschaften, die in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten oder Einkünfte aus in Deutschland gelegenen Vermögenswerten erzielen.

Die Regelungen zur beschränkten Körperschaftssteuerpflicht sind ebenfalls im deutschen Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Insbesondere § 2 KStG definiert den Anwendungsbereich des Gesetzes für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen und legt die Voraussetzungen für die Besteuerung dieser Unternehmen fest. Weitere Bestimmungen des KStG regeln die Besteuerungsgrundlagen, die Steuersätze und weitere Aspekte der Körperschaftssteuer für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen.

 

4. Wer ist von der Körperschaftssteuer befreit?

Es gibt verschiedene Arten von Organisationen und Einrichtungen, die von der Körperschaftssteuer befreit sind. Dazu gehören beispielsweise gemeinnützige Organisationen, religiöse Institutionen, politische Parteien, bestimmte kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen sowie einige öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Steuerbefreiung sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Die Regelungen zur Steuerbefreiung sind hauptsächlich in § 5 KStG zu finden. Dort werden die Voraussetzungen und Bedingungen für die Steuerbefreiung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Körperschaften sowie von bestimmten wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Organisationen definiert. In anderen Abschnitten des KStG werden auch Steuerbefreiungen für politische Parteien und öffentlich-rechtliche Körperschaften geregelt.

Kursübersicht