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Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist ein Instrument, das eine Person oder ein Unternehmen nutzen kann, um gegen eine Entscheidung der Finanzbehörden vorzugehen. Dies ist in § 347 der Abgabenordnung (AO) geregelt, der die verschiedenen Rechtsbehelfsarten wie Einspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder Klage vor Gericht regelt.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Rechtsbehelf?
  2. Wie läuft ein Rechtsbehelf ab?
  3. Was ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf?
  4. Was ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf?

1. Was ist ein Rechtsbehelf?

Der Begriff „Rechtsbehelf der AO“ bezieht sich auf die Möglichkeit, die in der Abgabenordnung (AO) vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide und andere Entscheidungen der Finanzbehörden zu nutzen. Gemäß § 347 AO steht jeder Person, gegen die ein Steuerbescheid ergangen ist, grundsätzlich ein Rechtsbehelf zu.

Die genauen Bedingungen und Verfahren für die Anwendung von Rechtsbehelfen in der Abgabenordnung variieren je nach Art der Entscheidung und der betroffenen Steuerart. In § 347 AO ist der Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide geregelt. Dort wird erläutert, dass jeder, gegen den ein Steuerbescheid erlassen wurde, grundsätzlich das Recht auf einen Rechtsbehelf hat.

 

2. Wie läuft ein Rechtsbehelf ab?

Der Ablauf eines Rechtsbehelfs nach der Abgabenordnung (AO) sieht wie folgt aus:

  1. Einspruch:
    Wenn ein Steuerbescheid erlassen wird, hat der betroffene Steuerpflichtige in der Regel einen Monat Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden und begründet sein. In diesem Verfahren prüft die Finanzbehörde den Steuerbescheid erneut und kann ihn gegebenenfalls abändern oder aufheben.
  2. Einspruchsentscheidung:
    Nach Prüfung des Einspruchs ergeht eine Einspruchsentscheidung, in der die Finanzbehörde dem Einspruch stattgeben und den Steuerbescheid ändern kann oder den Einspruch zurückweist.
  3. Klage:
    Wenn die Einspruchsentscheidung nicht im Sinne des Steuerpflichtigen ausfällt, kann dieser innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Finanzgericht einreichen. In der Klage muss der Steuerpflichtige seine Einwände gegen den Steuerbescheid darlegen.
  4. Urteil:
    Das Finanzgericht prüft die Klage und entscheidet, ob der Steuerbescheid rechtens ist oder nicht. Das Urteil kann im Sinne des Steuerpflichtigen ausfallen und den Steuerbescheid aufheben oder abändern, oder im Sinne der Finanzbehörde und den Steuerbescheid bestätigen.
  5. Revision:
    Wenn eine Partei mit dem Urteil des Finanzgerichts nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb eines Monats Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Der BFH prüft das Urteil des Finanzgerichts auf Rechtsfehler und kann das Urteil bestätigen oder aufheben und den Fall an das Finanzgericht zurückverweisen.

Ein Beispiel für den Ablauf eines Rechtsbehelfs nach der Abgabenordnung wäre folgender: Ein Unternehmen erhält einen Steuerbescheid, in dem eine hohe Nachzahlung gefordert wird. Das Unternehmen legt innerhalb der Frist Einspruch gegen den Bescheid ein und begründet diesen damit, dass die Finanzbehörde fehlerhafte Berechnungen vorgenommen habe. Die Finanzbehörde prüft den Einspruch und entscheidet, dass der Bescheid korrekt ist. Das Unternehmen reicht daraufhin Klage beim zuständigen Finanzgericht ein. Das Finanzgericht prüft die Klage und entscheidet, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist und aufgehoben wird. Die Finanzbehörde legt daraufhin Revision beim BFH ein, der das Urteil des Finanzgerichts bestätigt und den Steuerbescheid endgültig aufhebt.

 

3. Was ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf?

Ein gerichtlicher Rechtsbehelf nach der Abgabenordnung (AO) ist ein Rechtsbehelf, bei dem die Entscheidung der Finanzbehörde von einem Gericht überprüft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige gegen einen Steuerbescheid oder eine andere Entscheidung der Finanzbehörde Klage erheben. Der gerichtliche Rechtsbehelf ist in den §§ Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt.

Einige Beispiele für gerichtliche Rechtsbehelfe nach der Abgabenordnung sind:

  • Klage gegen den Steuerbescheid: Wenn ein Steuerbescheid fehlerhaft ist und eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, kann der Steuerpflichtige Klage gegen den Bescheid erheben. Das Finanzgericht prüft dann, ob der Bescheid rechtmäßig ist.
  • Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt: Wenn ein Steuerpflichtiger mit einem Verwaltungsakt der Finanzbehörde nicht einverstanden ist, kann er Anfechtungsklage erheben. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Entscheidung über die Festsetzung von Steuern, die Ablehnung eines Antrags auf Änderung eines Steuerbescheids oder um einen Vollstreckungsbescheid handeln.
  • Verpflichtungsklage: Wenn die Finanzbehörde eine Pflicht hat, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige Verpflichtungsklage erheben. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Feststellung von Verlusten aus einer vermieteten Immobilie handeln, die die Finanzbehörde nicht anerkennt.
  • Berufung: Wenn das Finanzgericht in erster Instanz entschieden hat, kann eine Berufung beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt werden. Der BFH überprüft dann, ob das Urteil des Finanzgerichts rechtmäßig ist und trifft eine endgültige Entscheidung in der Sache.

Insgesamt bietet die Abgabenordnung eine Vielzahl von gerichtlichen Rechtsbehelfen an, die Steuerpflichtige nutzen können, um gegen Bescheide der Finanzbehörden vorzugehen.

 

4. Was ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf?

Ein außergerichtlicher Rechtsbehelf nach der Abgabenordnung (AO) ist ein Rechtsbehelf, der außerhalb des gerichtlichen Verfahrens stattfindet. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, gegen einen Steuerbescheid oder eine andere Entscheidung der Finanzbehörde vorzugehen, ohne dass dabei ein Gericht eingeschaltet werden muss. Der außergerichtliche Rechtsbehelf ist in § 355 AO geregelt.

Einige Beispiele für außergerichtliche Rechtsbehelfe nach der Abgabenordnung sind:

  • Antrag auf Änderung des Steuerbescheids: Wenn ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, kann der Steuerpflichtige einen Antrag auf Änderung des Bescheids stellen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in dem Bescheid Einkünfte falsch berechnet wurden oder steuerlich absetzbare Ausgaben nicht berücksichtigt wurden.
  • Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Wenn ein Steuerpflichtiger eine Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs versäumt hat, kann er einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellen. Hierbei handelt es sich um eine Art „Nachholen“ der versäumten Frist, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder eines anderen wichtigen Grundes daran gehindert war, den Rechtsbehelf fristgerecht einzureichen.
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Wenn ein Steuerpflichtiger einen Steuerbescheid erhält, mit dem er nicht einverstanden ist, kann er einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Hierbei wird die Vollziehung des Bescheids vorläufig ausgesetzt, bis eine endgültige Entscheidung über den Rechtsbehelf getroffen wurde.
  • Antrag auf Stundung: Wenn ein Steuerpflichtiger Schwierigkeiten hat, seine Steuerschulden zu begleichen, kann er einen Antrag auf Stundung stellen. Hierbei wird ihm eine Ratenzahlung oder eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt gestattet.

Insgesamt bietet die Abgabenordnung eine Vielzahl von außergerichtlichen Rechtsbehelfen an, die Steuerpflichtige nutzen können, um gegen Bescheide der Finanzbehörden vorzugehen.