Kaufleute nach HGB spielen eine bedeutende Rolle in der Wirtschaft. Als Unternehmer, die nach Handelsrecht handeln, unterliegen sie besonderen gesetzlichen Regelungen. Wir erklären dir in dieser Lektion wann eine Person als Kaufmann im Sinne des HGB ist.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist Kaufmann im Sinne des HGB?
- Was ist ein Handelsgewerbe?
- Was ist ein Gewerbebetrieb?
1. Wer ist Kaufmann im Sinne des HGB?
Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gilt eine Person als Kaufmann, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist oder aufgrund ihrer Art und Größe des Unternehmens als Kaufmann gilt.
Als Handelsgewerbe gelten alle Unternehmen, die ein Handelsgeschäft betreiben, also zum Beispiel den An- und Verkauf von Waren oder den Betrieb eines Handelsvertreterbüros. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft handelt.
Folglich sind nach dem HGB Kaufleute:
- Einzelkaufleute, also Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben und nicht in einer Gesellschaft organisiert sind.
- Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG).
- Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen eine Person oder ein Unternehmen trotz des Betreibens eines Handelsgewerbes nicht als Kaufmann gilt, zum Beispiel bei freiberuflichen Tätigkeiten wie der Berufsausübung als Arzt oder Anwalt.
2. Was ist ein Handelsgewerbe?
Nach § 1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) gilt als Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Das bedeutet, dass ein Handelsgewerbe ein Gewerbebetrieb ist, der durch seine Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb ist dabei gekennzeichnet durch eine systematische Organisation und Führung des Geschäftsbetriebs sowie durch eine Buchführung und eine Inventur.
Typische Beispiele für Handelsgewerbe sind der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, die Spedition, die Vermittlung von Geschäften, die Handelsvertretung und die Beteiligung an Handelsgesellschaften.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen ein Gewerbebetrieb trotz seiner Art und Umfang nicht als Handelsgewerbe gilt, wie zum Beispiel bei freiberuflichen Tätigkeiten oder bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
3. Was ist ein Gewerbebetrieb?
Ein Gewerbebetrieb ist ein Unternehmen oder eine Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und nach außen hin am Markt auftritt. Ein Gewerbebetrieb ist damit eine wirtschaftliche Tätigkeit, die regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.
Typische Beispiele für Gewerbebetriebe sind Einzelhandelsgeschäfte, Handwerksbetriebe, Gaststätten, Friseursalons, Werbeagenturen, Beratungsunternehmen und viele andere. Gewerbebetriebe können als Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften geführt werden.
Im Gegensatz dazu sind beispielsweise freiberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit von Ärzten, Anwälten, Steuerberatern oder Architekten kein Gewerbebetrieb, sondern fallen unter den Begriff der freien Berufe. Hier steht nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern die Erbringung von Dienstleistungen auf hohem fachlichen Niveau. Auch landwirtschaftliche Betriebe und gemeinnützige Organisationen gelten in der Regel nicht als Gewerbebetriebe, da sie andere Ziele verfolgen als die Gewinnerzielung.