Hinweise zur Gewerbesteuer

Die Zerlegung des Steuermessbetrags gemäß § 28 GewStG bezieht sich auf die Verteilung der Gewerbesteuerbelastung auf verschiedene Gemeinden. Sie erfolgt auf der Grundlage bestimmter Kriterien wie dem Anteil der Lohnsumme und dem Anteil der Einwohnerzahl. Dadurch soll eine gerechte Verteilung der Gewerbesteuerlast zwischen den Gemeinden erreicht werden.

Lernen

Video-Overlay_Caesar-plus-fittet

Du bist bereits Mitglied bei uns? Dann logge dich hier mit deinem Caesar+ Account ein.

Wiederholen

Slides-Overlay_Caesar-plus-fittet

mögliche Prüfungsfragen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Zerlegung des Steuermessbetrag?
  2. Wer erhebt die Gewerbesteuer?
  3. Was ist eine Gewerbesteuererklärung?
  4. Was ist ein Gewerbesteuerbescheid?

1. Was ist eine Zerlegung des Steuermessbetrags?

Gemäß § 28 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) wird der Steuermessbetrag zur Berechnung der Gewerbesteuer in verschiedene Bestandteile zerlegt. Die Zerlegung des Steuermessbetrags dient dazu, die Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden aufzuteilen, in denen ein Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Die Zerlegung des Steuermessbetrags nach § 28 GewStG erfolgt in drei Schritten:

  • Ermittlung des einheitlichen Steuermessbetrags: Zunächst wird der einheitliche Steuermessbetrag ermittelt. Dieser ergibt sich durch die Anwendung eines bestimmten Hebesatzes auf den Gewerbeertrag des Unternehmens. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und kann unterschiedlich sein.

  • Zerlegung des einheitlichen Steuermessbetrags: Der ermittelte einheitliche Steuermessbetrag wird nun auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Die Zerlegung erfolgt nach einem Verteilungsmaßstab, der in der Gewerbesteuerzerlegungsverordnung festgelegt ist. Dieser Verteilungsmaßstab kann unter anderem auf den Lohnsummenanteilen oder der Einwohnerzahl der Gemeinden basieren.

  • Festsetzung des Steuermessbetrags für jede Gemeinde: Schließlich wird der Steuermessbetrag für jede einzelne Gemeinde festgesetzt. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer in der jeweiligen Gemeinde.

 

2. Wer erhebt die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird von den deutschen Gemeinden erhoben. Es handelt sich um eine Gemeindesteuer, die von Unternehmen erhoben wird, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Gemäß dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) haben die Gemeinden das Recht, die Gewerbesteuer festzusetzen und einzuziehen.

Die Gemeinden legen individuelle Hebesätze fest, die auf den einheitlichen Steuermessbetrag angewendet werden, um die konkrete Höhe der Gewerbesteuer zu berechnen. Der einheitliche Steuermessbetrag wird auf der Grundlage des Gewerbeertrags des Unternehmens ermittelt.

Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden und trägt zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei. Die genaue Höhe der Gewerbesteuer kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein, da die Hebesätze von den Gemeinderäten festgelegt werden und von Gemeinde zu Gemeinde variieren können.

 

3. Was ist eine Gewerbesteuererklärung?

Eine Gewerbesteuererklärung ist eine Erklärung, die ein Gewerbetreibender oder ein Unternehmen gegenüber der zuständigen Finanzbehörde abgeben muss. Mit dieser Erklärung wird die Höhe der Gewerbesteuer berechnet, die das Unternehmen zahlen muss. Die Gewerbesteuer ist eine Kommunalsteuer, die von Gewerbetreibenden erhoben wird. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag, der sich aus dem Gewinn des Unternehmens ergibt und durch bestimmte steuerliche Korrekturen angepasst wird. Die Höhe der Gewerbesteuer kann je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich sein, da der Gewerbesteuerhebesatz von den Kommunen individuell festgelegt wird.

In der Gewerbesteuererklärung müssen verschiedene Angaben gemacht werden, um den Gewerbeertrag zu ermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen und Ausgaben, Abschreibungen, Zinsen und ähnliche betriebliche Aufwendungen. Die Erklärung muss in der Regel einmal jährlich abgegeben werden, wobei es auch möglich ist, dass Unternehmen quartalsweise Vorauszahlungen leisten müssen. Die Gewerbesteuererklärung ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Pflichten von Gewerbetreibenden und Unternehmen. Sie dient dazu, die Höhe der Gewerbesteuer festzulegen und sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

4. Was ist ein Gewerbesteuerbescheid?

Ein Gewerbesteuerbescheid ist ein offizieller Bescheid, der von der zuständigen Gemeinde erlassen wird. In diesem Bescheid wird die konkrete Höhe der Gewerbesteuer festgesetzt, die ein Unternehmen für einen bestimmten Besteuerungszeitraum zahlen muss.

Der Gewerbesteuerbescheid wird auf Basis der eingereichten Gewerbesteuererklärung erstellt. Die Finanzbehörde prüft die Angaben und Berechnungen in der Gewerbesteuererklärung und ermittelt daraufhin die endgültige Höhe der Gewerbesteuer. Der Bescheid enthält Informationen über den Gewerbesteuer-Messbetrag, den Hebesatz und den tatsächlich zu zahlenden Betrag. Die zuständige Behörde für die Erstellung des Gewerbesteuerbescheids variiert je nach Bundesland in Deutschland. In der Regel ist dies das örtliche Finanzamt, das auch für die Besteuerung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zuständig ist. Der Gewerbesteuerbescheid wird in schriftlicher Form an das Unternehmen versandt und enthält detaillierte Informationen zur Berechnung der Gewerbesteuer sowie zur Zahlungsfrist.

Kursübersicht

  • Pin It on Pinterest