Nach §17 HGB bezeichnet die Firma eines Kaufmanns den Namen, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma muss im Handelsregister eingetragen werden und darf nicht irreführend oder bereits von einem anderen Unternehmen benutzt werden. Die Firma ist ein wichtiges Element der Geschäftsidentität eines Kaufmanns.
Handelsfirma
Kursübersicht
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Einführung
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Offene Handelsgesellschaft
- Gründung einer OHG
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Kommanditgesellschaft
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Vertretung & Geschäftsführung einer GmbH
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Wettbewerbsrecht
- Verfahrensvorschriften im UWG
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Anwenden