Handelsfirma

Nach §17 HGB bezeichnet die Firma eines Kaufmanns den Namen, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma muss im Handelsregister eingetragen werden und darf nicht irreführend oder bereits von einem anderen Unternehmen benutzt werden. Die Firma ist ein wichtiges Element der Geschäftsidentität eines Kaufmanns.

Lernen

Video-Overlay_Caesar-plus-fittet

Du bist bereits Mitglied bei uns? Dann logge dich hier mit deinem Caesar+ Account ein.

Wiederholen

Slides-Overlay_Caesar-plus-fittet

Pin It on Pinterest