Die Haftungsbestimmungen einer OHG sind eines der wichtigsten Themen, die bei der Gründung und dem Betrieb einer solchen Firma zu beachten sind. In dieser lektion beschäftigen wir uns mit den verschiedenen Aspekten von OHG-Haftungsbestimmungen in Deutschland. Wir werden uns anschauen, was man als Gesellschafter beachten muss, welche Risiken es gibt und welche Rechte und Pflichten man haben kann.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Wie sind die Haftungsbestimmungen einer OHG geregelt?
- Wann wird mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet und wann müssen die Gesellschafter privat haften?
- Wie haften die Gesellschafter einer OHG?
- Kann ein Gesellschafter einer OHG auch nach seinem Austitt haftbar gemacht werden?
1. Wie sind die Haftungsbestimmungen einer OHG geregelt?
Eine OHG besteht aus mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern sowie mehreren Kommanditisten, von denen letztere nicht persönlich haften. Alle Anschaffungen des Unternehmens werden in ihrer Gesamtheit getragen, so dass jeder natürliche oder juristische Person ohne Einschränkung persönlich haftet. In diesem Fall kann die Haftung der Gesellschafter auch über ihr Vermögen hinaus reichen, sodass man als potenzieller Anleger aufpassen muss. Auch bei Insolvenzfällen besteht für die Gesellschafter eine hohe Haftungsverantwortung: Hier müssen alle offenen Forderungen des Unternehmens unmittelbar abgedeckt werden; dies bezieht sich auf alle Gläubigerforderungen bis zur Höhe des jeweiligen Gesellschaftsanteils an der OHG. Im Gegenzug erhalten die Gesellschafter aber einen Schutz gegen Überschuldung und stehen im Zahlungsverkehr nur für das vom Obsorgekredit begrenzte Vermögen in Regress. Dies zeigt also: Die Haftung bei einer OHG ist eng gefesselt an das jeweilige Kapital, welches in der Firma investiert ist. Daher ist obliegt es jedem Investoren – und gleichermaßen all den potentiell betroffenen Creditorials – zu recherchieren, welche Möglichkeiten und Risiken mit dem Eintreten in die OHG verbundene sind.
2. Wann wird mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet und wann müssen die Gesellschafter privat haften?
Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) kann einerseits mit dem Gesellschaftsvermögen und andererseits durch persönliche Haftung der Gesellschafter rechtlich haften. Diese beiden Varianten unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der Haftung und den Rechtsfolgen im Falle einer Verurteilung. In Bezug auf die Haftung des Gesellschaftsvermögens ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der OHG, unabhängig von seinem Anteil am Vermögen, in vollem Umfang haftet. Somit haftet die OHG insoweit, als dass alle Gelder und Güter der OHG zur Tilgung der Schulden herangezogen werden müssen. Die Gesellschafter werden nur insofern belastet, als ihr Gesellschaftsanteil am Unternehmensvermögen nicht ausreicht, um alle Verbindlichkeiten zu begleichen. Daneben besteht aber auch noch eine persönliche Haftung der voll haftenden Mitinhaber: Insbesondere handeln diese gegen das Gesetz oder brechen vertraglich vereinbarte Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich, so kann ihnen eine persönliche Haftung auferlegt werden. Bei solchen Situationen ist es unerheblich welchen Anteil an Unternehmenseigentum sie besitzen; denn jeder voll haftende Miterbe muss für alle Verpflichtungen des Unternehmens geradestehen, auch über seinen proportionalen Eigentumsanteil hinaus. Abschließend lässt sich festhalten: Eine OHG haftet grundsätzlich mit dem Gesellschaftsvermögen gemäß § 128 BGB. Existiert hieraus keine Deckungsmöglichkeit mehr, tritt die persönliche Haftung der jeweiligen voll haftenden Miterben in Kraft – sowohl im Falle grob-fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung als auch bei Missachtung gesetzlicher Vorgaben.
3. Wie haften die Gesellschafter einer OHG?
Die Gesellschafter einer OHG haften unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt. Das bedeutet: Die Gesellschafter haften für sämtliche Schulden der Gesellschaft, unabhängig davon, ob diese bereits beim Abschluss des Vertrages oder erst im Laufe der Zeit entstanden sind.
- Unmittelbare Haftung eines Gesellschafters bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gläubiger der Gesellschaft auf sein Privatvermögen zugreifen können, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Schulden zu begleichen.
- Solidarische Haftung eines Gesellschafters bedeutet , dass er für die Schulden der Gesellschaft haftet, unabhängig davon, ob er selbst die Schulden verursacht hat oder nicht.
- Unbeschränkte Haftung eines Gesellschafters bedeutet, dass er für die Schulden der Gesellschaft auch dann haftet, wenn er nur einen Teil der Gesellschaftsanteile hält.
4. Kann ein Gesellschafter einer OHG auch nach seinem Austritt haftbar gemacht werden?
Nach §160 HGB haften Gesellschafter einer OHG nach ihrem Austritt auch dann noch persönlich und solidarisch, sofern der Anspruch gegen sie noch während ihrer Zeit als Gesellschafter entstanden sind. Hierfür gilt jedoch eine Frist von 5 Jahren. Die Haftung der Gesellschafter einer OHG ist daher sehr hoch. Insbesondere dann, wenn die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
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