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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie ist in Deutschland im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt, welches die Besteuerungsgrundlagen und -verfahren festlegt.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Grundsteuer?
  2. Wie wird die Grundsteuer berechnet?
  3. Für welchen Zeitraum wird die Grundsteuer festgesetzt?
  4. Was ist der Einheitswert?
  5. Was ist der Grundsteuermessbescheid?

1. Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie wird von den Kommunen in Deutschland erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden.

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswerts berechnet, der von den Finanzbehörden festgelegt wird. Der Einheitswert wird unter Berücksichtigung des Bodenwerts und des Gebäudewerts ermittelt. Die Grundsteuer wird dann als Prozentsatz des Einheitswerts berechnet.

Die Grundsteuer dient dazu, die Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen in einer Gemeinde zu finanzieren, wie zum Beispiel Schulen, Straßen, öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Gebäude. Da die Grundsteuer direkt von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird, trägt sie zur Finanzierung dieser öffentlichen Dienstleistungen bei und hilft somit, die Lebensqualität in einer Gemeinde zu verbessern.

 

2. Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer ist in Deutschland im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt, insbesondere in den §§ 79 bis 92 BewG. Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert des Grundstücks oder Gebäudes.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:

  • Feststellung des Einheitswerts: Der Einheitswert wird von den Finanzbehörden festgestellt und berücksichtigt den Bodenwert und den Gebäudewert.

  • Festsetzung des Steuermessbetrags: Der Steuermessbetrag ist der Wert, der auf den Einheitswert angewendet wird, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen. Der Steuermessbetrag wird von den Kommunen festgesetzt und ist je nach Bundesland unterschiedlich.

  • Multiplikation von Einheitswert und Steuermessbetrag: Der letzte Schritt besteht darin, den Einheitswert mit dem Steuermessbetrag zu multiplizieren, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen.

Hier ein Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer:

Angenommen, der Einheitswert für ein Grundstück beträgt 100.000 Euro und der Steuermessbetrag für die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, beträgt 0,035. Dann berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

100.000 Euro Einheitswert x 0,035 Steuermessbetrag = 3.500 Euro Grundsteuer pro Jahr

Das bedeutet, dass der Eigentümer dieses Grundstücks jedes Jahr 3.500 Euro Grundsteuer zahlen muss.

 

3. Für welchen Zeitraum wird die Grundsteuer festgesetzt?

Die Festsetzung für das Kalenderjahr bei der Grundsteuer bedeutet, dass die Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr festgelegt wird, auch wenn der Eigentümer das Grundstück nicht das ganze Jahr über besitzt. Wenn ein Eigentümer beispielsweise am 1. Juli ein Grundstück kauft, muss er die Grundsteuer für das gesamte Jahr zahlen, obwohl er das Grundstück nur für die zweite Jahreshälfte besessen hat.

Ein Beispiel zur Festsetzung für das Kalenderjahr bei der Grundsteuer:

Ein Eigentümer besitzt ein Grundstück mit einem Einheitswert von 200.000 Euro in einer Gemeinde, in der der Steuermessbetrag 0,035 beträgt. Die Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr beträgt:

200.000 Euro Einheitswert x 0,035 Steuermessbetrag = 7.000 Euro Grundsteuer für das Jahr

Nehmen wir nun an, dass der Eigentümer das Grundstück am 1. Juli gekauft hat. Obwohl der Eigentümer das Grundstück nur für die zweite Jahreshälfte besessen hat, muss er die volle Jahresgrundsteuer zahlen, die 7.000 Euro beträgt.

4.  Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer und wird von den Finanzbehörden festgelegt. Zur Ermittlung des Einheitswerts gibt es zwei Verfahren: das Ertragsverfahren und das Sachwertverfahren.

Das Ertragsverfahren ist das Verfahren, das bei bebauten Grundstücken angewendet wird. Es berücksichtigt den Ertrag, den das Grundstück in der Zukunft erwirtschaften kann. Dazu werden der Bodenwert und der Gebäudewert ermittelt. Der Bodenwert wird anhand von Vergleichswerten ähnlicher Grundstücke ermittelt, während der Gebäudewert anhand der Ertragskraft des Gebäudes und des Bodens berechnet wird. Hierbei wird auch der Zustand und die Qualität des Gebäudes berücksichtigt. Das Ertragsverfahren wird häufig bei vermieteten Immobilien angewendet.

Das Sachwertverfahren hingegen ist das Verfahren, das bei unbebauten Grundstücken und bei Gebäuden, die nicht vermietet werden, angewendet wird. Es berücksichtigt die Herstellungskosten des Gebäudes und des Grundstücks sowie den Zustand des Gebäudes. Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudewert zusammen. Der Bodenwert wird auch hier anhand von Vergleichswerten ähnlicher Grundstücke ermittelt. Der Gebäudewert wird anhand der Baukosten berechnet, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes angefallen sind. Dabei werden auch die Nutzungsdauer des Gebäudes und der Zustand des Gebäudes berücksichtigt.

Zur Feststellung des Einheitswerts werden in der Regel sowohl das Ertragsverfahren als auch das Sachwertverfahren herangezogen. Welches Verfahren letztendlich angewendet wird, hängt vom Einzelfall und den Gegebenheiten des Grundstücks ab.

 

5. Was ist der Grundsteuermessbescheid?

Der Grundsteuermessbescheid ist ein behördlicher Bescheid, der die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer festlegt. Er gibt den Einheitswert, den Steuermessbetrag und den Grundsteuermessbetrag an, die zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Der Grundsteuermessbescheid wird von der zuständigen Finanzbehörde auf Grundlage des Einheitswerts und des Steuermessbetrags erstellt und dem Grundstückseigentümer zugestellt.

Der Grundsteuermessbescheid ist ein wichtiger Bescheid, da er die Grundlage für die Festsetzung der jährlichen Grundsteuer bildet. Wenn der Grundstückseigentümer mit der Festlegung des Einheitswerts oder des Steuermessbetrags nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen.

Der Grundsteuermessbescheid wird in der Regel einmal im Jahr erstellt und an die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken verschickt.