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Grundlagen der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Umsatz von Unternehmen erhoben wird. Sie beträgt derzeit 19% des Nettoumsatzes. Die Unternehmen müssen diese Steuer an das Finanzamt abführen, können aber gleichzeitig Vorsteuer aus Einkäufen abziehen.

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mögliche Prüfungsfragen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Umsatzsteuer?
  2. Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%?
  3. Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
  4. Was ist die Vorsteuer?
  5. Wer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt?

1. Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in der Regel vom Verkäufer auf den Endverbraucher übertragen, indem sie in den Verkaufspreis der Ware oder Dienstleistung eingerechnet wird. Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet und ist eine indirekte Steuer, da sie nicht direkt auf das Einkommen oder den Gewinn des Steuerpflichtigen erhoben wird, sondern auf den Umsatz, den er erzielt.

Die Höhe der Umsatzsteuer variiert von Land zu Land und kann auch von der Art des Produkts oder der Dienstleistung abhängen. In Deutschland beträgt die Umsatzsteuer derzeit 19 Prozent (Regelsteuersatz) bzw. 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz) auf viele Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen, die Umsatzsteuer erheben, müssen diese an das Finanzamt abführen, in der Regel quartalsweise oder monatlich.

 

2. Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%?

In Deutschland unterliegen bestimmte Waren und Dienstleistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Dazu gehören:

  • Lebensmittel des täglichen Bedarfs wie Brot, Milchprodukte, Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch und Eier
  • Bücher (einschließlich E-Books), Zeitungen und Zeitschriften
  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel (z.B. Rollstühle)
  • Pflanzen und Saatgut für landwirtschaftliche Zwecke
  • Personenbeförderung im Nahverkehr (z.B. Busse, U-Bahnen, Taxis)
  • Beherbergungsleistungen in Hotels, Pensionen und ähnlichen Einrichtungen (hierbei ist allerdings zu beachten, dass für den Übernachtungspreis der Frühstücksservice nicht mit umfasst ist und somit der Regelsteuersatz von 19% für diesen Teilbetrag berechnet wird)

Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen und Besonderheiten bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Zum Beispiel sind alkoholische Getränke, Tabakwaren, Süßigkeiten und Limonade von diesem Steuersatz ausgenommen und unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Auch für bestimmte Dienstleistungen, wie z.B. Friseurdienstleistungen oder Reparaturleistungen für Fahrräder und Schuhe, gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Der ermäßigte Steuersatz wird in § 12 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. In diesem Paragraphen werden die Waren und Dienstleistungen aufgelistet, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen. Allerdings gibt es auch einige Einschränkungen und Ausnahmen, die in anderen Paragraphen des UStG geregelt sind.

3. Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Die Umsatzsteuer kann grundsätzlich durch die Formel allgemeiner Umsatz x Umsatzsteuersatz berechnet werden. Hierbei bezieht sich der allgemeine Umsatz auf den Gesamtbetrag aller Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen verkauft hat, unabhängig davon, ob es sich um Produkte oder Dienstleistungen mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent oder dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent handelt.

Der Umsatzsteuersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, und der Art der verkauften Waren oder Dienstleistungen. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz derzeit 19 Prozent und der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent.

Wenn ein Unternehmen beispielsweise Waren im Wert von 10.000 Euro verkauft hat und der anwendbare Umsatzsteuersatz 19 Prozent beträgt, ergibt sich die Umsatzsteuer folgendermaßen:

Umsatzsteuer = 10.000 Euro x 0,19 = 1.900 Euro

Das Unternehmen würde also insgesamt 1.900 Euro an Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen.

 

4. Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen für Waren und Dienstleistungen bezahlt hat, die es für sein Geschäft verwendet hat. Diese Vorsteuer kann das Unternehmen als Vorsteuerabzug geltend machen und somit von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.

Im Detail bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen beispielsweise einen Laptop für 1.190 Euro (inklusive 190 Euro Umsatzsteuer) kauft, kann es die 190 Euro als Vorsteuer geltend machen, wenn es den Laptop für sein Unternehmen verwendet. Wenn das Unternehmen dann beispielsweise Waren im Wert von 10.000 Euro verkauft hat und der anwendbare Umsatzsteuersatz 19 Prozent beträgt, kann es die 190 Euro Vorsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Das bedeutet, dass das Unternehmen nur die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die es auf seine verkauften Waren berechnen muss, und der Vorsteuer, die es für den Kauf des Laptops bezahlt hat, an das Finanzamt abführen muss.

Durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs soll verhindert werden, dass Unternehmen doppelt belastet werden. Es soll sichergestellt werden, dass nur der Endverbraucher die Umsatzsteuer zahlen muss und Unternehmen nicht für die Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen belastet werden, die sie für ihr Geschäft verwenden.

 

5. Wer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind und Waren oder Dienstleistungen für ihr Unternehmen erwerben, die der Umsatzsteuer unterliegen. Das Vorsteuerabzugsrecht steht somit in erster Linie Unternehmen und Selbstständigen zu, die Umsatzsteuer auf ihren Einkäufen gezahlt haben und diese Waren oder Dienstleistungen für ihr Unternehmen verwendet haben. Allerdings gibt es einige Einschränkungen und Besonderheiten, die in § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt sind. So darf beispielsweise die Vorsteuer nur für Waren und Dienstleistungen geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen stehen. Auch müssen die Einkäufe ordnungsgemäß dokumentiert werden, damit der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

Des Weiteren sind bestimmte Waren und Dienstleistungen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wie beispielsweise Waren und Dienstleistungen, die für steuerfreie Umsätze verwendet werden oder die der Unternehmer für private Zwecke verwendet. Zudem müssen Unternehmen darauf achten, dass der Vorsteuerabzug nur in der Höhe geltend gemacht werden darf, in der auch Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Das bedeutet, dass ein Unternehmen nur so viel Vorsteuer abziehen kann, wie es auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.

Insgesamt gilt: Der Vorsteuerabzug ist ein wichtiges Instrument, um die Belastung mit Umsatzsteuer für Unternehmen zu reduzieren und sicherzustellen, dass nur der Endverbraucher die Umsatzsteuer zahlen muss.