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Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie wird von den Ländern in Deutschland geregelt und kann je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein. Die Höhe der Steuer richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis der Immobilie.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Grunderwerbssteuer?
  2. Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?
  3. Wann wird die Grunderwerbssteuer fällig?
  4. Welche Grundstückserwerbe sind von der Grunderwerbssteuer befreit?
  5. Wie hoch ist der Steuersatz der Grunderwerbssteuer?

1. Was ist die Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken, Immobilien oder grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie wird in Deutschland und Österreich erhoben und ist eine Landessteuer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland bzw. Bundesland in Österreich, in dem das Grundstück oder die Immobilie sich befindet und beträgt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.

Die Regelungen zur Grunderwerbsteuer sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegt. Das GrEStG regelt sowohl die Höhe der Grunderwerbsteuer als auch die Steuerbefreiungen und -ermäßigungen. Die Grunderwerbsteuer wird an das jeweilige Bundesland oder Land gezahlt, in dem sich das erworbene Grundstück oder die Immobilie befindet. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch den Käufer des Grundstücks oder der Immobilie. Sie Grunderwerbsteuer fällt zusätzlich zum Kaufpreis an und kann somit bei einem Immobilienerwerb eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es empfiehlt sich daher, bei der Finanzierung des Immobilienerwerbs auch die Kosten für die Grunderwerbsteuer mit einzukalkulieren.

 

2. Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?

In Deutschland wird die Grunderwerbsteuer auf Basis des Kaufpreises der Immobilie berechnet. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Die genauen Regelungen zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegt.

Gemäß §8 GrEStG ist der Kaufpreis die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Hierbei handelt es sich um den vereinbarten Kaufpreis einschließlich aller damit verbundenen Leistungen und Nebenkosten. Dazu können zum Beispiel Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchkosten und Gebühren für die Grundstückvermessung gehören. In einigen Fällen kann auch der Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen werden, wenn dieser höher ist als der Kaufpreis. Dies kann beispielsweise bei Schenkungen oder Erbfällen der Fall sein. Die konkreten Regelungen dazu sind ebenfalls im GrEStG festgelegt.

Die Berechnung könnte demnach beispielhaft wie folgt aussehen:

Gegebene Einzelkosten:

  • Kaufpreis: 300.000 Euro
  • Maklergebühren (inkl. MwSt.): 17.850 Euro (6% des Kaufpreises)
  • Notarkosten (inkl. MwSt.): 2.357,50 Euro (0,5% des Kaufpreises + 19% MwSt.)
  • Grundbuchkosten: 500 Euro
  • Vermessungskosten: 500 Euro

Gesamtkosten: 321.207,50 Euro

Die Grunderwerbsteuer hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem die Immobilie erworben wird. Für dieses Beispiel nehmen wir einen Steuersatz von 5%. Die Berechnung sieht wie folgt aus:

  • Bemessungsgrundlage (Kaufpreis + Nebenkosten): 321.207,50 Euro
  • Steuersatz: 5%
  • Grunderwerbsteuer: 16.060,38 Euro

In diesem Beispiel würde also eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 16.060,38 Euro anfallen.

3. Wann wird die Grunderwerbssteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird in Deutschland fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen ab dem Datum der notariellen Beurkundung. Die Zahlung muss an das zuständige Finanzamt geleistet werden. Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel nur einmal fällig und muss in einem Betrag bezahlt werden. Ratenzahlungen oder Stundungen der Grunderwerbsteuer sind in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegt eine Härtefallregelung vor.

Wenn die Frist zur Zahlung der Grunderwerbsteuer nicht eingehalten wird, können Verzugszinsen und Säumniszuschläge anfallen. Diese können je nach Bundesland und Dauer der Zahlungsverzögerung unterschiedlich hoch sein. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Vollstreckung durch das Finanzamt drohen. Die Regelungen zur Fälligkeit, Zahlung, Sanktionen und Vollstreckung der Grunderwerbsteuer sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Hierzu gehören insbesondere die §§9 bis 16 GrEStG, die sich mit der Steuerschuld, Fälligkeit, Zahlung, Verzugszinsen, Säumniszuschlägen, Vollstreckung und Härtefallregelungen befassen.

 

4. Welche Grundstückserwerbe sind von der Grunderwerbssteuer befreit?

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sieht in den §§3 bis 7 verschiedene Fälle vor, in denen ein Gründstückserwerb von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Zu diesen Fällen gehören:

  • §3 GrEStG: Erwerb von Familienheimen durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn das erworbene Grundstück innerhalb von 10 Jahren selbst genutzt wird.
  • §4 GrEStG: Erwerb von Familienheimen durch Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern, wenn das erworbene Grundstück innerhalb von 10 Jahren selbst genutzt wird.
  • §5 GrEStG: Erwerb von Grundstücken durch Bund, Länder oder kommunale Körperschaften.
  • §6 GrEStG: Erwerb von Grundstücken durch gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke dienende Organisationen.
  • §7 GrEStG: Erwerb von Grundstücken durch Erbfolge, Vermächtnis oder Schenkung.

Es ist zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Steuerbefreiung je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld genau über die Voraussetzungen und Bedingungen der Steuerbefreiung zu informieren, um mögliche Missverständnisse oder Irrtümer zu vermeiden.

 

5. Wie hoch ist der Steuersatz der Grunderwerbssteuer?

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer ist in §11 GrEStG geregelt. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland, da die Grunderwerbsteuer von den Bundesländern selbst festgelegt wird. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, den Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises zu wählen.

Hier eine Übersicht über die derzeitigen Steuersätze in den einzelnen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: 5,0 %
  • Bayern: 3,5 %
  • Berlin: 6,0 %
  • Brandenburg: 6,5 %
  • Bremen: 5,0 %
  • Hamburg: 4,5 %
  • Hessen: 6,0 %
  • Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
  • Niedersachsen: 5,0 %
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 %
  • Saarland: 6,5 %
  • Sachsen: 3,5 %
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 %
  • Schleswig-Holstein: 6,5 %
  • Thüringen: 6,5 %

Es ist zu beachten, dass die Angaben ohne Gewähr sind und sich die Steuersätze jederzeit ändern können. Es empfiehlt sich daher, aktuelle Informationen beim zuständigen Finanzamt einzuholen.