Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz und Erhalt eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt gewährleisten soll. Es verbietet insbesondere Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern und regelt die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Verstöße gegen das GWB können zu hohen Geldstrafen und Schadensersatzforderungen führen.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Wettbewerbsbeschränkung?
- Was sind Beispiele für eine vertikale und horizontale Wettbewerbsbeschränkung?
- Was ist eine marktbeherrschende Stellung?
- Welche Arten von Wettbewerbsbeschränkungen gibt es?
- Wer überwacht den Wettbewerb auf Beschränkungen durch Marktteilnehmer?
1. Was ist eine Wettbewerbsbeschränkung?
Eine Wettbewerbsbeschränkung nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen oder eine Verhaltensweise eines einzelnen Unternehmens, die geeignet ist, den Wettbewerb zu beschränken oder zu verhindern. Sie kann den freien Wettbewerb auf einem bestimmten Markt einschränken und damit den Wettbewerb und die Innovation hemmen, was letztendlich zu höheren Preisen und geringerer Auswahl für Verbraucher führen kann.
Eine horizontale Wettbewerbsbeschränkung betrifft Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf demselben Markt oder derselben Wertschöpfungsstufe, während eine vertikale Wettbewerbsbeschränkung Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen (z.B. zwischen Herstellern und Einzelhändlern) betrifft.
Die Regelungen zur Wettbewerbsbeschränkung sind in § 1 GWB geregelt. Dieser Paragraph verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Verstöße gegen § 1 GWB können mit Bußgeldern geahndet werden.
2. Was sind Beispiele für eine vertikale und horizontale Wettbewerbsbeschränkung?
Ein Beispiel für eine horizontale Wettbewerbsbeschränkung ist eine Vereinbarung zwischen zwei Konkurrenten auf demselben Markt, um Preise festzulegen oder Aufträge untereinander aufzuteilen.
Ein Beispiel für eine vertikale Wettbewerbsbeschränkung ist eine Vereinbarung zwischen einem Hersteller und einem Einzelhändler, in der der Einzelhändler verpflichtet wird, ausschließlich die Produkte des Herstellers zu verkaufen und keine Produkte der Konkurrenz anzubieten.
3. Was ist eine marktbeherrschende Stellung?
Eine marktbeherrschende Stellung liegt vor, wenn ein Unternehmen in einem bestimmten Markt eine starke Position hat und in der Lage ist, den Wettbewerb erheblich zu beeinflussen oder zu kontrollieren.
Nach dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darf eine marktbeherrschende Stellung gemäß §19 GWB nicht ausgenutzt werden, um den Wettbewerb zu beschränken oder zu verhindern. Eine Ausnutzung kann zum Beispiel durch überhöhte Preise, Einschränkung der Produktion oder Diskriminierung von Kunden oder Lieferanten erfolgen. Das Ziel von §19 GWB ist es, den Wettbewerb zu schützen und die Interessen der Verbraucher zu wahren.
4. Welche Arten von Wettbewerbsbeschränkungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Wettbewerbsbeschränkungen, die im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt sind. Hier sind einige Beispiele:
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Vertikale Beschränkungen: Diese beschränken den Wettbewerb zwischen Unternehmen auf verschiedenen Stufen einer Produktions- oder Lieferkette, wie zum Beispiel zwischen Hersteller und Händler. Solche Beschränkungen können zum Beispiel durch den Ausschluss von bestimmten Händlern oder durch Mindestpreisvorgaben erfolgen. Hier ist der entsprechende Paragraph des GWB § 19 Abs. 1 GWB.
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Horizontale Beschränkungen: Diese beschränken den Wettbewerb zwischen Unternehmen auf der gleichen Stufe einer Produktions- oder Lieferkette. Hierzu können beispielsweise Preisabsprachen oder die Aufteilung von Kunden oder Gebieten gehören. Der entsprechende Paragraph des GWB hierfür ist § 1 GWB.
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Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Hier geht es darum, dass ein Unternehmen aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung den Wettbewerb beeinflusst oder kontrolliert und somit den Markt unfair oder einseitig gestaltet. Ein Beispiel wäre eine überhöhte Preissetzung oder die Diskriminierung von Kunden oder Lieferanten. Der entsprechende Paragraph des GWB ist § 19 GWB.
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Fusionen und Übernahmen: Wenn Unternehmen fusionieren oder eines das andere übernimmt, kann dies den Wettbewerb beeinflussen und beschränken. Hier gibt es verschiedene Vorschriften im GWB, unter anderem den § 35 GWB für Zusammenschlüsse, die den Wettbewerb beschränken können, und den § 39 GWB für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.
5. Wer überwacht den Wettbewerb auf Beschränkungen durch Marktteilnehmer?
Das Bundeskartellamt ist die zentrale Wettbewerbsbehörde, die für die Überwachung des Wettbewerbs und die Verhinderung von unzulässigen Beschränkungen durch Marktteilnehmer zuständig ist. Es ist eine unabhängige Bundesbehörde und untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundeskartellamt ist berechtigt, bei Verdacht auf Wettbewerbsbeschränkungen eine Untersuchung einzuleiten und gegebenenfalls auch Bußgelder zu verhängen. Neben dem Bundeskartellamt gibt es auch noch die Möglichkeit für Unternehmen, sich an die Zivilgerichte zu wenden und Klage gegen Wettbewerbsverstöße einzulegen. In diesem Fall können die betroffenen Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Neben dem Bundeskartellamt gibt es auch Landeskartellbehörden, die für die Überwachung des Wettbewerbs und die Verhinderung von unzulässigen Beschränkungen durch Marktteilnehmer auf Landesebene zuständig sind. Die Landeskartellbehörden haben ähnliche Aufgaben wie das Bundeskartellamt, jedoch sind sie in der Regel für kleinere Märkte zuständig und konzentrieren sich auf regionale Wettbewerbsprobleme. Sie arbeiten eng mit dem Bundeskartellamt zusammen und koordinieren ihre Aktivitäten auf nationaler Ebene. Die Zuständigkeit der Landeskartellbehörden variiert von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer haben eigene Landeskartellbehörden, während andere die Zuständigkeit an das Bundeskartellamt delegiert haben. Zusammenfassend spielen die Landeskartellbehörden eine wichtige Rolle bei der Überwachung des Wettbewerbs und der Verhinderung von unzulässigen Beschränkungen durch Marktteilnehmer auf regionaler Ebene.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist zwar nicht direkt für die Überwachung des Wettbewerbs und die Verhinderung von unzulässigen Beschränkungen durch Marktteilnehmer zuständig, das BMWi ist jedoch die oberste Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über das Bundeskartellamt und damit für die Grundsatz- und Rechtsfragen der Wettbewerbspolitik verantwortlich. Das BMWi ist auch an der Erarbeitung von Gesetzen beteiligt, die den Wettbewerb regeln, wie z.B. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Ministerium hat zudem die Aufgabe, eine aktive Wettbewerbspolitik zu gestalten und durchzuführen, um einen fairen und effizienten Wettbewerb zu gewährleisten und somit eine leistungsfähige Wirtschaft zu fördern.