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Fernabsatzgeschäfte

Die Regeln für Fernabsatzgeschäfte und das Widerrufsrecht sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Fernabsatzgesetz (FernAbsG) geregelt. Ein Fernabsatzgeschäft ist ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, bei dem der Verkäufer und der Käufer räumlich getrennt sind, z.B. über das Internet oder per Telefon. Das Gesetz gibt dem Verbraucher unter anderem ein Widerrufsrecht und verpflichtet den Verkäufer zu bestimmten Informationspflichten, wie z.B. der Angabe von Preisen und Lieferbedingungen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Fernabsatzgeschäft?
  2. Welche Kriterien müssen für ein Fernabsatzgeschäft erfüllt sein?
  3. Welche besonderen gesetzlichen Bestimmungen gelten bei einem Fernabsatzgeschäft?
  4. Was ist das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft?
  5. Wer muss die Kosten für den Rückversand der Ware übernehmen?

1. Was ist ein Fernabsatzgeschäft?

Ein Fernabsatzgeschäft ist ein Verkaufsgeschäft, bei dem ein Verbraucher oder ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem Händler oder Anbieter über eine Fernkommunikationsmethode kauft, ohne dass es zu einem persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer kommt. Beispiele für Fernabsatzgeschäfte sind Online-Shopping, Telefonbestellungen, Katalogbestellungen, E-Mail-Bestellungen und Bestellungen per Fax.

Das Fernabsatzgesetz regelt die Geschäftsbedingungen für Fernabsatzverträge und gewährleistet den Schutz der Verbraucher vor unerwünschten Verkäufen und irreführenden Werbepraktiken. Zu den Schutzmaßnahmen zählen unter anderem das Widerrufsrecht, die Informationspflichten des Verkäufers, die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Haftung des Verkäufers für Mängel und Schäden.

 

2. Welche Kriterien müssen für ein Fernabsatzgeschäft erfüllt sein?

Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn ein Unternehmer oder Verkäufer Waren oder Dienstleistungen an einen Verbraucher verkauft, ohne dass es zu einem persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer kommt. Es müssen dabei folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Vertragsabschluss: Der Vertrag muss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen werden.
  • Kommunikationsmittel: Der Vertrag muss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, z.B. per Telefon, E-Mail, Fax oder über das Internet.
  • Fernabsatzartikel: Der Vertrag muss einen Artikel betreffen, der im Fernabsatz vertrieben wird, wie z.B. Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte oder Finanzdienstleistungen.
  • Abwesenheit des Verkäufers: Der Verkäufer darf nicht anwesend sein, wenn der Vertrag geschlossen wird.

Beispiele für Fernabsatzgeschäfte sind Online-Shopping, Telefonbestellungen, Katalogbestellungen, E-Mail-Bestellungen und Bestellungen per Fax.

Es ist wichtig zu beachten, dass Fernabsatzverträge bestimmten gesetzlichen Regelungen und Schutzmaßnahmen unterliegen, um die Rechte der Verbraucher zu gewährleisten und sie vor unerwünschten Verkäufen und irreführenden Werbepraktiken zu schützen.

 

3. Welche besonderen gesetzlichen Bestimmungen gelten bei einem Fernabsatzgeschäft?

Für Fernabsatzgeschäfte gelten in Deutschland besondere gesetzliche Regelungen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Einige dieser Regelungen sind:

  • Informationspflichten: Der Verkäufer muss dem Verbraucher vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, z.B. Informationen über den Preis, die Lieferbedingungen, das Widerrufsrecht und die Datenschutzbestimmungen.
  • Widerrufsrecht: Verbraucher haben bei Fernabsatzgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, das sie ohne Angabe von Gründen ausüben können.
  • Lieferbedingungen: Der Verkäufer ist verpflichtet, die bestellten Waren innerhalb einer bestimmten Frist zu liefern. Diese Frist variiert je nach Art der Waren und der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
  • Datenschutz: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Verbrauchers nur für den Zweck der Vertragsabwicklung zu verwenden.
  • Haftung: Der Verkäufer haftet für Mängel oder Schäden an den verkauften Waren und Dienstleistungen.

 

4. Was ist das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft?

§ 312c BGB regelt die Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gilt und der Verbraucher somit nicht das Recht hat, den Vertrag zu widerrufen.

Gemäß § 312c Absatz 2 BGB gilt das Widerrufsrecht beispielsweise nicht für Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenfalls ausgenommen sind Verträge über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Weitere Ausnahmen vom Widerrufsrecht regelt § 312c BGB für Verträge über bestimmte Dienstleistungen wie beispielsweise Flugreisen, Hotelbuchungen, Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es weitere gesetzliche Regelungen gibt, die die Rechte der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen schützen und gewährleisten.

 

5. Wer muss die Kosten für den Rückversand der Ware übernehmen?

Gemäß dem deutschen Fernabsatzgesetz hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wenn der Verbraucher von diesem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss der Händler die Ware zurücknehmen und dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.

Im Falle eines Widerrufs trägt der Verbraucher in der Regel die Kosten für den Rückversand, es sei denn, der Händler hat ausdrücklich vereinbart, diese Kosten zu übernehmen. Der Händler muss den Verbraucher jedoch vor Abschluss des Vertrags über die Rücksendekosten informieren, damit der Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen kann.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, z.B. wenn die Ware fehlerhaft oder beschädigt ist oder wenn der Händler die Rücksendekosten aus Kulanz übernimmt.