Deliktische Ansprüche sind Schadensersatzansprüche, die sich aus einem schuldhaften Verhalten ergeben, das nicht auf Vertragsverletzungen beruht. Sie sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 823 ff. BGB geregelt und dienen dem Ausgleich von Schäden, die durch das schuldhafte Verhalten eines anderen entstanden sind.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Was sind deliktische Ansprüche?
- Welche deliktischen Ansprüche gibt es?
- Bei welchen Handlungen können deliktische Ansprüche geltend gemacht werden?
- Was ist der Schutzbereich?
1. Was sind deliktische Ansprüche?
Deliktische Ansprüche nach dem BGB sind Ansprüche, die aus einer schuldhaften Handlung resultieren und nicht auf einem Vertrag beruhen. Diese Ansprüche sind in den §§ 823 ff. BGB geregelt und werden als „Deliktsrecht“ bezeichnet.
Ein Beispiel für einen deliktischen Anspruch ist der Schadensersatzanspruch. Wenn jemand durch eine schuldhafte Handlung eines anderen verletzt oder geschädigt wird, kann er oder sie gemäß § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz verlangen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Verkehrsunfall oder eine Körperverletzung handeln.
Ein weiteres Beispiel ist der Anspruch auf Unterlassung. Wenn jemand durch das Verhalten eines anderen in seinen Rechten verletzt wird, kann er oder sie gemäß § 823 Abs. 1 BGB Unterlassung verlangen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand unerlaubt ein Foto von einer Person veröffentlicht oder gegen das Urheberrecht verstößt.
Insgesamt umfasst das Deliktsrecht zahlreiche Ansprüche, die dazu dienen, eine schuldhafte Handlung zu sanktionieren und den Geschädigten angemessen zu entschädigen.
2. Welche deliktischen Ansprüche gibt es?
Es gibt verschiedene deliktische Ansprüche nach dem BGB, die alle auf einer schuldhaften Handlung beruhen und nicht auf einem Vertrag. Die relevantesten Ansprüche sind:
- Schadensersatzanspruch: Wenn jemand durch eine schuldhafte Handlung eines anderen verletzt oder geschädigt wird, kann er gemäß § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz verlangen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Verkehrsunfall, eine Körperverletzung oder Sachbeschädigung handeln.
- Unterlassungsanspruch: Wenn jemand durch das Verhalten eines anderen in seinen Rechten verletzt wird, kann er gemäß § 823 Abs. 1 BGB Unterlassung verlangen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand unerlaubt ein Foto von einer Person veröffentlicht oder gegen das Urheberrecht verstößt.
- Schmerzensgeldanspruch: Wenn jemand durch eine schuldhafte Handlung eines anderen körperliche oder seelische Schmerzen erleidet, kann er gemäß § 253 BGB ein Schmerzensgeld verlangen.
- Bereicherungsanspruch: Wenn jemand durch eine schuldhafte Handlung eines anderen unberechtigt bereichert wurde, kann er gemäß § 812 Abs. 1 BGB einen Bereicherungsanspruch geltend machen.
- Ausgleichsanspruch: Wenn jemand durch eine schuldhafte Handlung eines anderen einen Schaden erleidet, der nicht durch Schadensersatz ausgeglichen werden kann, kann er gemäß § 823 Abs. 2 BGB einen Ausgleichsanspruch geltend machen.
3. Bei welchen Handlungen können deliktische Ansprüche geltend gemacht werden?
Um einen deliktischen Anspruch geltend machen zu können, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine schuldhafte Handlung (Verhalten oder Unterlassen) des Schädigers
- Ein entstandener Schaden beim Geschädigten
- Ein Kausalzusammenhang zwischen der schuldhaften Handlung und dem entstandenen Schaden
Je nachdem, ob die schuldhafte Handlung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist, gelten jedoch unterschiedliche Anforderungen:
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Vorsätzliches Handeln: Hier muss der Schädiger die Verletzung des Rechtsguts des Geschädigten bewusst und gewollt herbeigeführt haben. Ein Beispiel dafür wäre, wenn jemand absichtlich einen Gegenstand auf eine andere Person wirft und diese dadurch verletzt.
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Fahrlässiges Handeln: Hier muss der Schädiger die Verletzung des Rechtsguts des Geschädigten zwar nicht bewusst herbeigeführt haben, aber er muss seine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Dabei muss er eine im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die zu einer Verletzung des Rechtsguts geführt hat. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel fährt und dadurch einen Unfall verursacht.
In beiden Fällen müssen die anderen beiden Voraussetzungen (Schaden und Kausalzusammenhang) ebenfalls erfüllt sein, um einen deliktischen Anspruch geltend machen zu können.
4. Was ist der Schutzbereich?
Der Schutzbereich, der durch eine deliktische Handlung verletzt werden kann, umfasst im Wesentlichen die Rechtsgüter Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Diese Rechtsgüter sind in der Regel von grundlegender Bedeutung für das Wohlbefinden und die Selbstbestimmung des Einzelnen und stehen deshalb unter besonderem Schutz.
Die Verletzung eines dieser Rechtsgüter durch eine deliktische Handlung kann zu einem erheblichen Schaden beim Geschädigten führen, der nicht ohne weiteres ausgeglichen werden kann. Beispielsweise kann eine Körperverletzung zu körperlichen Schmerzen und Beeinträchtigungen, aber auch zu psychischen Belastungen und finanziellen Einbußen führen.
Deshalb ist es wichtig, dass das Gesetz diese Rechtsgüter schützt und bei Verletzungen durch deliktische Handlungen den Geschädigten angemessen entschädigt. In vielen Fällen können die betroffenen Rechtsgüter nur schwer wiederhergestellt werden und es bedarf deshalb einer angemessenen Entschädigung, um den Geschädigten eine angemessene Genugtuung zu bieten und seine Schäden zu kompensieren.
Ein Beispiel für eine deliktische Handlung, bei der der Schutzbereich verletzt wird, ist eine Körperverletzung. Wenn jemand absichtlich oder fahrlässig einen anderen Menschen schlägt oder tritt und dabei Verletzungen verursacht, verletzt er den Schutzbereich des Rechtsguts „Körper“.
Ein weiteres Beispiel wäre eine Sachbeschädigung. Wenn jemand absichtlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen beschädigt oder zerstört, verletzt er den Schutzbereich des Rechtsguts „Eigentum“.