Die Kartellbehörde ist eine staatliche Institution, die für die Überwachung und Regulierung von Wettbewerbspraktiken auf dem Markt zuständig ist. In Deutschland ist die Kartellbehörde das Bundeskartellamt, das dafür verantwortlich ist, Kartelle und unerlaubte Absprachen zwischen Unternehmen zu untersuchen und bei Bedarf zu sanktionieren, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
mögliche Prüfungsfragen
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Kartellbehörde?
- Was sind die Aufgaben der Kartellbehörde?
- Welche Befugnisse hat die Kartellbehörde bei Verstößen gegen das GWB?
- Was ist ein Kartell?
1. Was ist die Kartellbehörde?
Die Kartellbehörde in Deutschland ist das Bundeskartellamt. Es ist eine unabhängige Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Bundeskartellamt hat seinen Hauptsitz in Bonn und weitere Dienststellen in Berlin und in verschiedenen anderen Städten in Deutschland. Es ist zuständig für die Durchsetzung des deutschen Kartellrechts sowie für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen und die Überwachung von marktbeherrschenden Stellungen.
2. Was sind die Aufgaben der Kartellbehörde?
Die Bundeskartellbehörde hat in Deutschland die Aufgabe, Wettbewerb zu schützen und zu fördern sowie die Marktstruktur zu überwachen. Im Einzelnen gehören zu den Aufgaben des Bundeskartellamts:
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Missbrauch von Marktmacht: Das Bundeskartellamt überwacht den Missbrauch von Marktmacht durch Unternehmen, um den Wettbewerb zu schützen und zu fördern. Dabei geht es darum, dass ein Unternehmen seine dominante Marktposition ausnutzt, um beispielsweise die Preise zu erhöhen oder den Zugang zu Märkten zu beschränken.
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Fusionskontrolle: Das Bundeskartellamt prüft Unternehmenszusammenschlüsse auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz. Ziel ist es, zu verhindern, dass durch eine Fusion der Wettbewerb auf einem Markt erheblich eingeschränkt wird.
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Kartellverbot: Das Bundeskartellamt untersucht, ob Unternehmen sich in verbotenen Kartellen zusammenschließen oder Absprachen treffen, um den Wettbewerb zu beschränken. Das Kartellrecht verbietet Absprachen, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern, und das Bundeskartellamt hat die Aufgabe, solche Absprachen aufzudecken und zu sanktionieren.
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Sektoruntersuchungen: Das Bundeskartellamt kann auch auf eigene Initiative hin Untersuchungen bestimmter Wirtschaftszweige durchführen, um mögliche Wettbewerbsprobleme aufzudecken und Maßnahmen zu ergreifen, die den Wettbewerb stärken.
Zusammengefasst hat das Bundeskartellamt also die Aufgabe, für einen funktionierenden Wettbewerb in Deutschland zu sorgen und gegen Verstöße gegen das Kartellrecht vorzugehen.
3. Welche Befugnisse hat die Kartellbehörde bei Verstößen gegen das GWB?
Das Bundeskartellamt hat bei Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umfangreiche Befugnisse. Konkret handelt es sich um folgende Paragraphen:
- § 32 GWB: Auskunftspflicht
Das Bundeskartellamt kann von Unternehmen und Personen, die in den Verdacht geraten sind, gegen das Kartellrecht zu verstoßen, Auskunft verlangen. Die Betroffenen müssen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
- § 53 GWB: Durchsuchungen
Das Bundeskartellamt ist berechtigt, Geschäftsräume von Unternehmen zu durchsuchen, um Beweise zu sammeln. Dabei darf es auch Unterlagen und elektronische Datenträger beschlagnahmen, sofern sie für die Untersuchung relevant sind.
- § 54 GWB: Beschlagnahme
Das Bundeskartellamt kann Unterlagen und elektronische Datenträger beschlagnahmen, wenn ein dringender Verdacht auf Verstöße gegen das Kartellrecht besteht.
- § 81 GWB: Bußgelder
Das Bundeskartellamt kann bei Verstößen gegen das Kartellrecht Bußgelder verhängen. Diese können bis zu 10% des weltweiten Konzernumsatzes betragen.
- § 89 GWB: Anordnungen
Das Bundeskartellamt kann Anordnungen erlassen, um Verstöße gegen das Kartellrecht zu beenden. Diese können beispielsweise die Änderung von Vertragsbedingungen oder die Aufgabe bestimmter Geschäftspraktiken umfassen.
Zusammenfassend hat das Bundeskartellamt umfangreiche Befugnisse, um Verstöße gegen das Kartellrecht zu ahnden und den Wettbewerb zu schützen.
4. Was ist ein Kartell?
Ein Kartell ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, um den Wettbewerb zu beschränken oder auszuschalten. Dabei verfolgen die Unternehmen das Ziel, ihre Gewinne zu maximieren, indem sie beispielsweise höhere Preise durchsetzen oder den Markt aufteilen. Kartelle sind in der Regel illegal und verstoßen gegen das Kartellrecht.
Es gibt verschiedene Arten von Kartellen:
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Preisabsprachen: Unternehmen verständigen sich darauf, Preise zu erhöhen oder auf einem bestimmten Niveau zu halten.
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Quotenkartelle: Unternehmen teilen den Markt auf und verpflichten sich, nur bestimmte Mengen zu produzieren oder zu verkaufen.
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Gebietskartelle: Unternehmen teilen den Markt geografisch auf und verpflichten sich, nur in bestimmten Gebieten tätig zu sein.
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Kundenkartelle: Unternehmen verpflichten sich, nur bestimmte Kunden zu beliefern oder bestimmte Kunden auszuschließen.
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Produktionskartelle: Unternehmen stimmen ihre Produktionsmengen ab, um den Markt zu kontrollieren und höhere Preise durchzusetzen.
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Forschungs- und Entwicklungskartelle: Unternehmen vereinbaren gemeinsame Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, um die Entwicklung neuer Produkte zu kontrollieren.
Zusammenfassend sind Kartelle eine illegale Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder auszuschalten, um höhere Gewinne zu erzielen. Die verschiedenen Arten von Kartellen unterscheiden sich hinsichtlich des Ziels und der Art der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen.
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