Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach § 305 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen seinen Kunden bei Vertragsabschluss unterbreitet. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und sind in der Regel standardisiert und für eine Vielzahl von Verträgen verwendbar.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?
  2. Wer darf AGB verwenden?
  3. Welche Kriterien müssen die AGB erfüllen?
  4. Wie werden AGB akzeptiert?
  5. Welche Inhalte der AGB sind rechtswidrig?
  6. Was passiert wenn AGB und Vertragspflichten kollidieren?

1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen für die Vertragsbeziehungen mit seinen Kunden verwendet. AGB regeln typischerweise die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere in Bezug auf Lieferung, Zahlung, Gewährleistung, Haftung und Widerrufsrecht.

Die Verwendung von AGB ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die wesentlichen Bestimmungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 305 bis 310. Danach müssen AGB für den Vertragspartner klar und verständlich sein und dürfen ihn nicht unangemessen benachteiligen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur Unwirksamkeit von AGB führen. Zudem gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Branchen und Vertragsarten, z.B. im Handelsrecht oder im Telekommunikationsrecht.

Durch die gesetzliche Regelung der AGB soll eine ausgewogene Interessenlage zwischen Vertragspartnern gewährleistet werden. Daher sollten Verbraucher bei Vertragsabschlüssen immer auch die AGB des Anbieters genau prüfen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

 

2. Wer darf AGB verwendet?

Grundsätzlich darf jeder Gewerbetreibende und jedes Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, um seine Vertragsbeziehungen mit Kunden zu regeln. Auch Privatpersonen können AGB verwenden, wenn sie im geschäftlichen Verkehr tätig sind.

Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen, wer keine AGB verwenden darf. Beispielsweise dürfen AGB nicht verwendet werden, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen das Wettbewerbsrecht, das Verbraucherschutzrecht oder das Kartellrecht. Zudem gibt es Branchen, in denen spezielle Regelungen gelten, die die Verwendung von AGB einschränken oder sogar verbieten können. Auch bestimmte Klauseln in AGB können unwirksam sein, wenn sie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder den Kunden unangemessen benachteiligen. Dazu gehören beispielsweise Klauseln, die dem Kunden das Recht auf Widerruf oder Rückgabe absprechen oder ihn unangemessen lange an den Vertrag binden.

 

3. Welche Kriterien müssen die AGB erfüllen?

Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zulässig sind, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Transparenz und Verständlichkeit: Die AGB müssen klar und verständlich formuliert sein, damit der Vertragspartner sie ohne weiteres Verständnisprobleme verstehen kann. Komplizierte Formulierungen oder Fachbegriffe sollten vermieden werden.
  • Einbeziehung: Die AGB müssen in den Vertrag einbezogen werden, d.h. sie müssen dem Vertragspartner vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht werden. Eine bloße Verweisung auf die AGB in einem Kleingedruckten ist dabei nicht ausreichend.
  • Keine unangemessene Benachteiligung: Die AGB dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Klauseln, die den Vertragspartner einseitig benachteiligen oder ihm wesentliche Rechte entziehen, sind unwirksam.
  • Gesetzliche Vorgaben: Die AGB müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, z.B. im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, das Verbraucherschutzrecht oder das Kartellrecht.
  • Individualabrede: Die AGB dürfen keine Regelungen enthalten, die einer Individualabrede zwischen den Vertragspartnern widersprechen. Wenn die Vertragsparteien eine individuelle Vereinbarung treffen, geht diese den AGB vor.
  • Aktualität: Die AGB müssen auf dem aktuellen Stand sein und dürfen nicht veraltet oder überholt sein.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind die AGB zulässig. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Klauseln in AGB unwirksam sein können, wenn sie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.

 

4. Wie werden AGB akzeptiert?

Der Kunde akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch seine Unterschrift oder seine ausdrückliche Zustimmung bei Vertragsschluss oder indem er die Ware oder Dienstleistung in Anspruch nimmt. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass die AGB dem Kunden einfach vorgelegt werden, ohne dass er ausdrücklich zustimmen muss.

Beispiel im Lebensmitteleinzelhandel: Wenn ein Kunde im Supermarkt einkauft, akzeptiert er stillschweigend die AGB, indem er an der Kasse bezahlt und die gekauften Waren mitnimmt. An der Kasse hängt in der Regel ein Hinweis auf die AGB des Supermarkts.

Beispiel in einem Online-Shop für Mode: Wenn ein Kunde in einem Online-Shop für Mode einkauft, muss er in der Regel bei der Registrierung ein Häkchen setzen, um zu bestätigen, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat. Alternativ kann er auch während des Bestellvorgangs auf eine Checkbox klicken, um seine Zustimmung zu den AGB zu geben. Ein Hinweis auf die AGB sollte auf der Website des Online-Shops gut sichtbar platziert sein, damit der Kunde sie leicht finden kann.

 

5. Welche Inhalte der AGB sind rechtswidrig?

Rechtswidrige Inhalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen oder den Kunden unangemessen benachteiligen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Klauseln, die als rechtswidrig eingestuft werden können, z.B.:

  • Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht: Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen oder ihm wesentliche Rechte entziehen, sind unwirksam. Dazu gehören beispielsweise Klauseln, die das Widerrufsrecht einschränken oder den Kunden von der Gewährleistung ausschließen.

  • Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht: Klauseln, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sind ebenfalls rechtswidrig. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Unternehmen in seinen AGB unlautere Geschäftspraktiken anwendet, wie z.B. aggressive Werbung oder irreführende Angaben.

  • Verstoß gegen das Kartellrecht: Unternehmen dürfen in ihren AGB keine Klauseln verwenden, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Dazu gehören beispielsweise Klauseln, die den Kunden dazu zwingen, ausschließlich bei einem bestimmten Anbieter zu kaufen oder die Preise künstlich hochhalten.

  • Diskriminierung: Klauseln, die bestimmte Personengruppen diskriminieren oder benachteiligen, sind ebenfalls rechtswidrig.

  • Verstoß gegen Datenschutzregelungen: Unternehmen dürfen in ihren AGB keine Klauseln verwenden, die gegen die Datenschutzregelungen verstoßen. Dazu gehört z.B. die Verwendung von Daten des Kunden ohne dessen Einwilligung oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen.

  • Unklare oder unverständliche Klauseln: Klauseln, die unklar oder unverständlich formuliert sind, können als rechtswidrig eingestuft werden, da sie den Kunden nicht in die Lage versetzen, ihre Bedeutung und Tragweite zu verstehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Beurteilung von Klauseln in AGB im Einzelfall erfolgen muss und von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Zweifelsfall sollten Unternehmen rechtlichen Rat einholen.

 

6. Was passiert wenn AGB und Vertragspflichten kollidieren?

Vertragspflichten und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stehen in einer hierarchischen Beziehung zueinander. Vertragspflichten gehen grundsätzlich den AGB vor, da sie individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und vereinbart wurden. Das bedeutet, dass im Fall eines Widerspruchs zwischen den Vertragspflichten und den AGB die Vertragspflichten Vorrang haben. Die AGB können also nicht einfach einseitig die Vereinbarungen im Vertrag ändern oder aufheben.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn eine Klausel in den AGB gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt oder den Kunden unangemessen benachteiligt, ist sie unwirksam und hat keine Wirkung. In diesem Fall können die Vertragspflichten uneingeschränkt gelten, ohne dass die AGB sie einschränken können. Es ist daher wichtig, dass die Vertragspflichten und AGB sorgfältig aufeinander abgestimmt werden und keine Klauseln in den AGB enthalten sind, die den Vertrag einseitig zugunsten einer Partei verändern oder gegen geltendes Recht verstoßen.

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