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Bilanzierungswahlrecht

Das Bilanzierungswahlrecht gibt Unternehmen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bilanzierungsmethoden zu wählen, um ihre Vermögens- und Finanzlage darzustellen. Die Wahl der Bilanzierungsmethode kann erhebliche Auswirkungen auf die Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens haben. Das Bilanzierungswahlrecht wird in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der International Financial Reporting Standards (IFRS) geregelt.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Bilanzierungswahlrecht?
  2. Wo wird das Bilanzierungswahlrecht im HGB geregelt?
  3. Wo wird das Bilanzierungswahlrecht in den IFRS geregelt?
  4. Worin unterscheiden sich HGB und IFRS?
  5. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Regelungen des HGB und der IFRS zum Bilanzierungswahlrecht?

1. Was ist das Bilanzierungswahlrecht?

Das Bilanzierungswahlrecht ist das Recht eines Unternehmens, bei der Aufstellung seiner Bilanz zwischen verschiedenen Bilanzierungsmethoden und -praktiken zu wählen, um seine finanzielle Situation und seine Ergebnisse darzustellen.

Dieses Wahlrecht besteht in der Regel aufgrund von Unsicherheiten in der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften oder aus verschiedenen zulässigen Bilanzierungsmethoden, die von den Rechnungslegungsstandards erlaubt werden. Das bedeutet, dass es bei der Anwendung von Rechnungslegungsstandards mehrere zulässige Wege gibt, um eine bestimmte Transaktion oder einen bestimmten Vorgang in der Bilanz darzustellen.

Unternehmen können durch das Bilanzierungswahlrecht ihre Ergebnisse und ihre finanzielle Situation beeinflussen. Durch eine geschickte Wahl der Bilanzierungsmethoden kann ein Unternehmen beispielsweise seine Gewinne erhöhen oder die Bilanzstruktur verbessern, um sich besser gegenüber Investoren und Gläubigern zu präsentieren.

Allerdings müssen Unternehmen bei der Ausübung ihres Bilanzierungswahlrechts auch darauf achten, dass sie die Grundsätze der Rechnungslegung und die damit verbundenen Regeln und Vorschriften einhalten, um eine ordnungsgemäße Darstellung ihrer finanziellen Situation zu gewährleisten.

 

2. Wo wird das Bilanzierungswahlrecht im HGB geregelt?

Das Bilanzierungswahlrecht wird im Handelsgesetzbuch (HGB) in verschiedenen Vorschriften geregelt. Im Einzelnen gibt es folgende Regelungen:

  • § 252 Abs. 1 HGB: Hier wird das Grundprinzip der Bilanzierung nach dem Grundsatz der Bilanzwahrheit und -klarheit festgelegt. Dies bedeutet, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens in der Bilanz vollständig, zutreffend und verständlich dargestellt werden müssen.
  • § 253 Abs. 2 HGB: Diese Vorschrift legt fest, dass bei der Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten verschiedene Wahlrechte bestehen, die je nach Art des Gegenstands oder der Verpflichtung ausgeübt werden können.
  • § 255 Abs. 1 HGB: Hier wird das Wahlrecht bei der Bewertung von Vermögensgegenständen festgelegt, die nach dem Handelsrecht mit Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert anzusetzen sind.
  • § 256a HGB: Diese Vorschrift regelt das Wahlrecht bei der Aktivierung von Eigenleistungen und Forschungs- und Entwicklungskosten.
  • § 268 Abs. 8 HGB: Hier wird das Wahlrecht bei der Darstellung von Rückstellungen festgelegt.
  • § 275 HGB: Diese Vorschrift regelt das Wahlrecht bei der Bildung von latenten Steuern.

Diese Regelungen geben Unternehmen eine gewisse Flexibilität bei der Aufstellung ihrer Bilanz, solange die Grundsätze der Bilanzwahrheit und -klarheit eingehalten werden. Allerdings müssen Unternehmen auch sicherstellen, dass sie bei der Ausübung ihres Bilanzierungswahlrechts die relevanten Vorschriften und Standards beachten, um eine ordnungsgemäße Darstellung ihrer finanziellen Situation zu gewährleisten.

 

3. Wo wird das Bilanzierungswahrecht in den IFRS geregelt?

Das Bilanzierungswahlrecht wird in den International Financial Reporting Standards (IFRS) in verschiedenen Vorschriften geregelt. Im Einzelnen gibt es folgende Regelungen:

  • IAS 1: Diese Norm enthält allgemeine Vorschriften zur Darstellung von Abschlüssen und legt Grundsätze wie Bilanzwahrheit und -klarheit fest.
  • IAS 16: Diese Norm regelt die Bilanzierung von Sachanlagen und bietet Unternehmen verschiedene Wahlrechte bei der Bewertung und Abschreibung dieser Vermögenswerte.
  • IAS 17: Diese Norm regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und bietet Unternehmen verschiedene Wahlrechte bei der Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanz- oder Operating-Leasingverhältnisse.
  • IAS 38: Diese Norm regelt die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und bietet Unternehmen verschiedene Wahlrechte bei der Bewertung dieser Vermögenswerte.
  • IAS 39: Diese Norm regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und bietet Unternehmen verschiedene Wahlrechte bei der Bewertung und Klassifizierung dieser Instrumente.
  • IFRS 9: Diese Norm regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und ersetzt IAS 39. Sie bietet Unternehmen verschiedene Wahlrechte bei der Bewertung und Klassifizierung von Finanzinstrumenten und legt Regeln für die Bilanzierung von Wertminderungen fest.

Diese Regelungen geben Unternehmen eine gewisse Flexibilität bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse, solange die Grundsätze der Bilanzwahrheit und -klarheit eingehalten werden. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass sie bei der Ausübung ihres Bilanzierungswahlrechts die relevanten Vorschriften und Standards beachten, um eine ordnungsgemäße Darstellung ihrer finanziellen Situation zu gewährleisten.

 

4. Worin unterscheiden sich HGB und IFRS?

Die Bilanzierungspflicht ist in beiden Regelwerken, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS), grundsätzlich ähnlich geregelt. Unternehmen müssen ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einer Bilanz darstellen und dabei die Grundsätze der Bilanzwahrheit und -klarheit beachten.

Es gibt jedoch auch Unterschiede in den Regelungen des HGB und der IFRS:

  • Anwendungsbereich: Das HGB gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, während die IFRS weltweit angewendet werden.
  • Umfang der Bilanzierung: Das HGB sieht eine Pflicht zur Bilanzierung bestimmter Sachverhalte vor, während die IFRS teilweise Wahlrechte bieten und unterschiedliche Bilanzierungspraktiken zulassen.
  • Bewertungsmethoden: Das HGB legt Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fest, während die IFRS teilweise Wahlrechte bieten und unterschiedliche Bewertungsmethoden zulassen.
  • Gliederung der Bilanz: Das HGB sieht eine bestimmte Gliederung der Bilanz vor, während die IFRS keine spezifischen Vorgaben machen.
  • Offenlegungspflichten: Das HGB und die IFRS haben unterschiedliche Offenlegungspflichten, die Unternehmen erfüllen müssen.
  • Prinzipienorientierung: Während das HGB stärker regelbasiert ist, legen die IFRS mehr Wert auf die Prinzipienorientierung. Dies bedeutet, dass Unternehmen bei der Anwendung der IFRS eher auf die zugrunde liegenden Prinzipien achten müssen, um ihre Bilanzierung korrekt darzustellen.

Insgesamt haben das HGB und die IFRS beide das Ziel, eine möglichst genaue und transparente Darstellung der finanziellen Situation von Unternehmen zu gewährleisten. Allerdings gibt es Unterschiede in den Details der Regelungen, die Unternehmen bei der Bilanzierung beachten müssen.

 

5. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Regelungen des HGB und der IFRS zum Bilanzierungswahlrecht?

Im Folgenden finden Sie beispielhafte Geschäftsvorfälle, bei denen Unternehmen unterschiedliche Bilanzierungswahlrechte nach HGB und IFRS haben:

  • Sachanlagen: Unternehmen haben nach HGB die Wahl zwischen der linearen und degressiven Abschreibungsmethode für Sachanlagen, während nach IFRS Unternehmen zwischen verschiedenen Methoden zur Ermittlung des Nutzungswerts wählen können.
  • Leasingverhältnisse: Unternehmen können nach HGB Leasingverhältnisse entweder als Operating-Leasingverhältnisse oder als Finanz-Leasingverhältnisse bilanzieren, während nach IFRS Unternehmen zwischen der Bilanzierung als Finance Lease oder Operating Lease wählen können.
  • Finanzinstrumente: Nach HGB müssen Unternehmen bestimmte Finanzinstrumente zum Zeitwert bilanzieren, während IFRS Unternehmen zwischen der Bewertung zum Fair Value, zum Amortised Cost oder zum Cost wählen können.
  • Goodwill: Nach HGB ist der Goodwill als immaterieller Vermögenswert in der Bilanz auszuweisen, während IFRS Unternehmen eine jährliche Überprüfung durchführen und bei Bedarf Wertminderungen vornehmen müssen.
  • Vorräte: Nach HGB sind die Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, während IFRS Unternehmen zwischen verschiedenen Methoden wählen können, um den niedrigeren Wert von Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert zu ermitteln.
  • Forschungs- und Entwicklungskosten: Nach HGB sind Forschungs- und Entwicklungskosten als Aufwand zu verbuchen, während IFRS Unternehmen die Möglichkeit haben, bestimmte Forschungs- und Entwicklungskosten als immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Wahl der Bilanzierungsmethode nicht nur von den gesetzlichen Vorgaben abhängt, sondern auch von den Unternehmenszielen und -strategien sowie den spezifischen Umständen jedes einzelnen Geschäftsvorfalls. Unternehmen müssen bei der Wahl ihrer Bilanzierungsmethode die relevanten Vorschriften und Standards beachten, um eine ordnungsgemäße Darstellung ihrer finanziellen Situation zu gewährleisten.

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